> Neu hier? Jetzt kostenlos registrieren!  Email: Kennwort:
Jobsuche
Für Arbeitgeber
Service
Magazin
Buch Tipps
Gehalts-Tipps

LOHNPFÄNDUNG

Von einer Lohnpfändung spricht man, wenn Gläubiger des Arbeitnehmers auf ddessen Arbeitseinkommen zugreifen um ihre Ansprüche zu befriedigen. Allerdings unterliegt der Arbeitnehmer, der dann Schuldner ist einem besonderem Pfändungsschutz. Es muss ihm ein sogenanntes Existenzminimum zum Leben übrig bleiben. Dieser Betrag darf nicht gepfändet werden und bleibt dem Arbeitnehmer auf jeden Fall erhalten.
Den Arbeitgeber treffen im Fall einer Lohnpfändung eines seiner Mitarbeiter gewisse Pflichten: Er muss dem Gläubiger des Mitarbeiters Auskunft über dessen Arbeitslohn geben (Drittschuldnererklärung). Sobald der Pfändungsbeschluss zugestellt worden ist, ist des dem Arbeitgeber verboten den gepfändeten Betrag an seinen Arbeitnehmer auszuzahlen, da der Mitarbeiter darüber nicht mehr verfügen darf.
Top Jobs

Umfrage
 
 
Home / Archiv

Archiv
Hier finden Sie die Online-Ausgabe der Magazine seit August 2003.
Suchen nach:


























Archiv