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FEIERTAGSZUSCHLÄGE

Ganz besonders für die Hotellerie, Gastronomie & Tourismusbranche haben die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge eine besondere Bedeutung. Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber können neben dem Grundlohn steuerfreie Zuschläge gewährt werden. Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind nur dann steuerfrei, wenn sie gewisse Prozentsätze des Grundlohns nicht überschreiten. Bei Nachtarbeit (Arbeit von mehr als 2 Stunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) liegt die Grenze bei 25 %, bei Nachtarbeiten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr bei 40%, wenn man vor 00:00 Uhr zu arbeiten beginnt und für Sonntagsarbeiten bei 50%. An gesetzlichen Feiertagen und an Silvester (31.12 ab 14:00) darf eine Grenze von 125% nicht überschritten werden. Für Arbeit am 24.12 und Arbeit am 25/26.12 ab 14:00 und für Arbeit am 1.5 liegt die Grenze bei 150%. Wichtig ist der schriftliche Nachweis der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
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Home / Archiv / Ausgabe 097 / The Taste Force

The Taste Force

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Kairo ist um einen (Gourmet-)Tempel reicher. Wir haben für Sie drei unterschiedliche F&B-Konzepte des „Kempinski Nile Hotel“ unter die Lupe genommen. (Katharina Wolschner)

Fotos: Werner Krug, Kempinski Nile Hotel Cairo


Dass die Cuisine einen immer höheren Stellenwert im Gesamtkonzept der Hotellerie einnimmt, ist eine umumstößliche Tatsache, die nicht nur im europäischen Raum zunehmend gelebt wird. Auch in Kairo kann man diesen Trend erschmecken. Im gerade eröffneten „Kempinski Nile Hotel Garden City“ besticht das von Executive Chef Holger Jackisch ausgearbeite F&B-Modell durch sechs kleine, intime Restaurants mit insgesamt 72 Mitarbeitern. So unterschiedlich die Konzepte der Restaurants, so variabel die Preisrange: Für ein Sandwich in der „Rooftop-Bar“ zahlt man 8 Euro, für einen Hauptgang im „Floor 10“, dem High-End-Restaurant, 30 Euro. Die Servicekapazität ist je nach Größe des Outlets 6 bis 25 Mann stark.


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