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MUTTERSCHAFTSGELD

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen laut Mutterschutzgesetz besondern Schutz und dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, was beantragt werden muss. Voraussetzung ist, dass die schwangere Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Einkommen wird vom Arbeitgeber bezahlt
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
keine
-
Zypern
keine
-
Schweiz
keine
-
Österreich
4*S
-
Italien
4*
Absam
Österreich
5*
Achenkirch
Österreich
4*
Ampflwang
Österreich
keine
Aurach bei Kitzbühel
Österreich
keine
Bad Endorf
Deutschland
4*S
Bad Hofgastein
Österreich
keine
Bad Honnef
Deutschland
keine
Bad Kissingen
Deutschland
keine
Bad Sauerbrunn
Österreich
keine
Baiersbronn
Deutschland
4*S
Baiersbronn
Deutschland
keine
Balsthal
Schweiz
4*
Bartholomäberg - Schruns/Montafon
Österreich
keine
Basel
Schweiz
5*S
Berchtesgaden
Deutschland
4*S
Berchtesgaden
Deutschland
5*
Berlin
Deutschland
keine
Berlin
Deutschland
keine
Berlin
Deutschland
keine
Berlin
Deutschland
keine
Bern
Schweiz

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