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MUTTERSCHAFTSGELD

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen laut Mutterschutzgesetz besondern Schutz und dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, was beantragt werden muss. Voraussetzung ist, dass die schwangere Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Einkommen wird vom Arbeitgeber bezahlt
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
4*
Hinterglemm
Österreich
4*
Dorf Tirol bei Meran
Italien
keine
Wien
Österreich
keine
Hockenheim
Deutschland
4*
Rostock
Deutschland
keine
Graz
Österreich
4*
Ehrwald
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
4*
Riezlern / Kleinwalsertal
Österreich
4*S
Obergurgl / Ötztal
Österreich
4*S
Kaprun
Österreich
3*
Fieschertal
Schweiz
keine
St. Johann in Tirol
Österreich
3*
Oberstdorf
Deutschland
4*
Damüls
Österreich
4*S
Obertauern
Österreich
4*
Gnadenwald
Österreich
4*
Galtür
Österreich
4*
Zürs am Arlberg
Österreich
4*
Neustift
Österreich
4*
Innsbruck-Igls
Österreich
4*
Saalbach
Österreich
keine
Helgoland
Deutschland
1 Haube
Sachsenkam
Deutschland
keine
München
Deutschland

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