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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Die Kosten für die Fahrt des Arbeitsnehmers zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitgeber kann den Fahrtkostenzuschuss mit 15 % pauschal versteuern. Das hat dann den Vorteil, dass dieser Betrag nicht als Arbeitslohn zu versteuern ist und somit sozialversicherungsfrei ist.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
4*
Tannheim
Österreich
4*
Sölden/Ötztal/Tirol
Österreich
4*
Sölden
Österreich
keine
Sölden
Österreich
4*
Sölden
Österreich
3*
Sölden
Österreich
keine
Sylt/Westerland
Deutschland
5*S
Sylt/Munkmarsch
Deutschland
keine
Sylt / Keitum
Deutschland
keine
Sulz im Wienerwald
Österreich
keine
Stuttgart
Deutschland
5*
Stuttgart
Deutschland
4*
Stumm
Österreich
keine
Stetten/Meersburg
Deutschland
keine
Steinbach
Österreich
4*
St. Wolfgang
Österreich
4*
St. Veit/Glan
Österreich
4*
St. Veit
Österreich
4*S
St. Stefan am Walde
Österreich
3*
St. Stefan
Österreich
keine
St. Pölten
Österreich
5*
St. Moritz
Schweiz
keine
St. Michael
Österreich
4*
St. Kanzian am Klopeiner See
Österreich
4*
St. Kanzian
Österreich

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