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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Die Kosten für die Fahrt des Arbeitsnehmers zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitgeber kann den Fahrtkostenzuschuss mit 15 % pauschal versteuern. Das hat dann den Vorteil, dass dieser Betrag nicht als Arbeitslohn zu versteuern ist und somit sozialversicherungsfrei ist.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
keine
Langenlois
Österreich
keine
München
Deutschland
keine
Wolfsberg
Österreich
keine
Wien
Österreich
keine
Engen
Deutschland
keine
Ferlach
Österreich
keine
Obervellach
Österreich
keine
Achenkirch
Österreich
keine
Neckartenzlingen
Deutschland
keine
Graz
Österreich
keine
Sylt / Keitum
Deutschland
keine
Hamburg
Deutschland
keine
Algund
Italien
keine
Innsbruck
Österreich
keine
Groß Enzersdorf
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
keine
Kitzbühel
Österreich
keine
Saalbach
Österreich
keine
Frankfurt am Main
Deutschland
keine
Innsbruck
Österreich
keine
Heiterwang am See
Österreich
keine
München
Deutschland
keine
Gadmen
Schweiz
keine
Widen
Schweiz
keine
Appenzell
Schweiz

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