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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Die Kosten für die Fahrt des Arbeitsnehmers zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitgeber kann den Fahrtkostenzuschuss mit 15 % pauschal versteuern. Das hat dann den Vorteil, dass dieser Betrag nicht als Arbeitslohn zu versteuern ist und somit sozialversicherungsfrei ist.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
3*
Flattach
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
keine
Österreich
4*
Zillertal
Österreich
4*
Maurach am Achensee
Österreich
2 Hauben
Wien
Österreich
keine
Podersdorf
Österreich
3*
Fuschl am See
Österreich
2 Hauben
Wien
Österreich
4*
Fieberbrunn
Österreich
4*
Brixen/Th.
Österreich
4*
Neustift/Milders im Stubaital
Österreich
4*
Arlberg
Österreich
4*
Saalbach Hinterglemm
Österreich
keine
Wien
Österreich
keine
Ellmau
Österreich
4*
Kaprun
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
keine
Natternbach
Österreich
keine
Kitzbühel
Österreich
4*
Sölden
Österreich
4*
St. Anton am Arlberg
Österreich
keine
Pertisau/Achensee
Österreich
3*
Bad Hofgastein
Österreich
5*
Seefeld
Österreich

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