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GEHALTSVORSCHUSS

Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn des Arbeitnehmers. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer aber vorleistungspflichtig, was bedeutet, dass er zuerst seine Arbeitsleistung erbringen muss bevor er seinen Lohn bekommt. Der Vorschuss ist allerdings von einem Darlehen des Arbeitgebers zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-Darlehen, liegt nämlich keine Lohnzahlung vor.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
keine
Gamlitz
Österreich
4*
Riegersburg
Österreich
4*
Gars am Kamp
Österreich
keine
Wattens
Österreich
keine
Pertisau/Achensee
Österreich
4*S
Bregenz
Österreich
4*
Valletta
Malta
5*
Wien
Österreich
4*
Zell am See
Österreich
5*
Bad Hofgastein
Österreich
5*
Lienz
Österreich
4*
Grossarl/Salzburg
Österreich
keine
Graz
Österreich
keine
Aurach bei Kitzbühel
Österreich
4*S
Weitnau-Hellengerst
Deutschland
4*
Bad Kleinkirchheim
Österreich
4*
Falkert/Patergassen
Österreich
4*
Heiligenblut
Österreich
keine
Graz
Österreich
keine
Wien
Österreich
1 Haube
Langenlois
Österreich
keine
Zell am See
Österreich
4*
Velden
Österreich
keine
Kitzbühel
Österreich
keine
Schörfling am Attersee
Österreich

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