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GEHALTSVORSCHUSS

Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn des Arbeitnehmers. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer aber vorleistungspflichtig, was bedeutet, dass er zuerst seine Arbeitsleistung erbringen muss bevor er seinen Lohn bekommt. Der Vorschuss ist allerdings von einem Darlehen des Arbeitgebers zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-Darlehen, liegt nämlich keine Lohnzahlung vor.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
4*S
Rötz
Deutschland
4 Hauben
Schützen bei Wien am Neusiedlersee
Österreich
5*
Kitzbühel
Österreich
Video
3 Hauben
Mayerling
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
keine
Ferlach
Österreich
keine
Bozen
Italien
keine
Jersey
Großbritannien
4*
Kitzbühel
Österreich
keine
Wien
Österreich
4*
St. Kanzian am Klopeiner See
Österreich
keine
Spielberg
Österreich
4*
Schladming
Österreich
4*
Gaschurn
Österreich
5*
Achenkirch
Österreich
keine
Murau
Österreich
4*
Gerlos
Österreich
keine
Reith im Alpbachtal
Österreich
4*
Lech am Arlberg
Österreich
4*
Rust
Österreich
keine
München
Deutschland
4*
Mallorca
Spanien
keine
St. Gilgen
Österreich
4*S
Kaltern am See
Italien
4*
Waldenburg
Deutschland

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