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GEHALTSVORSCHUSS

Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn des Arbeitnehmers. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer aber vorleistungspflichtig, was bedeutet, dass er zuerst seine Arbeitsleistung erbringen muss bevor er seinen Lohn bekommt. Der Vorschuss ist allerdings von einem Darlehen des Arbeitgebers zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-Darlehen, liegt nämlich keine Lohnzahlung vor.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
keine
Salzburg
Österreich
4*
Salzburg
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
5*
Salzburg
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
4*
Saas Fee
Schweiz
4*S
Saalbach-Hinterglemm
Österreich
4*
Saalbach-Hinterglemm
Österreich
4*
Saalbach Hinterglemm
Österreich
4*
Saalbach Hinterglemm
Österreich
5*
Saalbach / Hinterglemm
Österreich
4*
Saalbach
Österreich
keine
Saalbach
Österreich
4*
Saalbach
Österreich
4*S
Rötz
Deutschland
5*
Rüdesheim-Assmannshausen am Rhein
Deutschland
4*
Rust
Österreich
4*
Rust
Österreich
4*
Rust
Österreich
3*S
Ruhpolding
Deutschland
5*S
Rottach-Egern
Deutschland
keine
Rotkreuz
Schweiz
4*
Rostock
Deutschland
4*
Riezlern
Österreich
4*
Riegersburg
Österreich

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