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GEHALTSVORSCHUSS

Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn des Arbeitnehmers. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer aber vorleistungspflichtig, was bedeutet, dass er zuerst seine Arbeitsleistung erbringen muss bevor er seinen Lohn bekommt. Der Vorschuss ist allerdings von einem Darlehen des Arbeitgebers zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-Darlehen, liegt nämlich keine Lohnzahlung vor.
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Name
Kat.
Ort
Land
keine
-
Zypern
keine
Grasbrunn/Harthausen
Deutschland
keine
Gartrop-Schlossfreiheit
Deutschland
keine
Königswinter
Deutschland
keine
Wien
Österreich
keine
Hallbergmoos
Deutschland
keine
Unterägeri
Schweiz
keine
London - Kensington
Großbritannien
keine
Malans
Schweiz
keine
Ried-Brig
Schweiz
keine
Salzburg
Österreich
keine
Feldkirchen/München
Deutschland
keine
Jersey
Großbritannien
keine
Joching
Österreich
keine
Freistadt
Österreich
keine
Heroldsberg
Deutschland
keine
Vent/Ötztal
Österreich
keine
Wien
Österreich
keine
Wildschönau
Österreich
keine
Wiesbaden
Deutschland
keine
Frankfurt am Main
Deutschland
keine
Innsbruck
Österreich
keine
Gamlitz
Österreich
keine
Dellach im Drautal
Österreich
keine
Fieberbrunn
Österreich

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