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GEHALTSVORSCHUSS

Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn des Arbeitnehmers. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer aber vorleistungspflichtig, was bedeutet, dass er zuerst seine Arbeitsleistung erbringen muss bevor er seinen Lohn bekommt. Der Vorschuss ist allerdings von einem Darlehen des Arbeitgebers zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-Darlehen, liegt nämlich keine Lohnzahlung vor.
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
4*
Falkert/Patergassen
Österreich
4*
Sölden/Ötztal/Tirol
Österreich
3*
Schoppernau
Österreich
4*
Rennweg
Österreich
4*
Zell am See
Österreich
4*
Dienten am Hochkönig
Österreich
4*
Saalbach
Österreich
4*
Gnadenwald
Österreich
4*S
Lavant
Österreich
4*S
Neustift im Stubaital
Österreich
4*
Großkirchheim
Österreich
4*
Lech/Arlberg
Österreich
4*
Tschagguns
Österreich
4*
Bad Hofgastein
Österreich
5*
Lienz
Österreich
keine
Maurach am Achensee
Österreich
keine
Lenzing
Österreich
1 Haube
Langenlois
Österreich
4*
Bad Aussee
Österreich
4*
Saalbach-Hinterglemm
Österreich
4*
Tannheim/Tirol
Österreich
keine
Salzburg
Österreich
4*
Bad Kleinkirchheim
Österreich
4*
St. Veit
Österreich
keine
Schörfling am Attersee
Österreich

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