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MUTTERSCHAFTSGELD

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen laut Mutterschutzgesetz besondern Schutz und dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, was beantragt werden muss. Voraussetzung ist, dass die schwangere Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Einkommen wird vom Arbeitgeber bezahlt
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
keine
Schwarzenberg
Österreich
keine
Gauting-München
Deutschland
keine
Hörnum
Deutschland
keine
Zäziwil
Schweiz
keine
Salzburg
Österreich
keine
Wien
Österreich
keine
Sankt Peter-Ording
Deutschland
keine
Würzburg
Deutschland
keine
Spielberg
Österreich
keine
Zug / MS Artania und MS Amadea
Schweiz
keine
-
Österreich
keine
Wien
Österreich
keine
Graz
Österreich
keine
Lech
Österreich
keine
Innsbruck
Österreich
keine
Wels
Österreich
keine
Tauplitzalm
Österreich
keine
Wien
Österreich
keine
Heidelberg
Deutschland
keine
Lermoos
Österreich
keine
Mondsee
Österreich
keine
Kallstadt
Deutschland
keine
Ellmau/Tirol
Österreich
keine
Truchtlaching
Deutschland
keine
List/Sylt
Deutschland

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