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MUTTERSCHAFTSGELD

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen laut Mutterschutzgesetz besondern Schutz und dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, was beantragt werden muss. Voraussetzung ist, dass die schwangere Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Einkommen wird vom Arbeitgeber bezahlt
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Sie sehen nachstehend einen Auszug aus tausenden Referenzbetrieben:
Name
Kat.
Ort
Land
5*
Haldensee/Tannheimer Tal
Österreich
5*
Saalbach / Hinterglemm
Österreich
keine
Kufstein
Österreich
keine
Pörtschach
Österreich
2 Hauben
Wien
Österreich
4*
Landeck
Österreich
4*
Neustift/Stubaital
Österreich
4*S
Kaprun
Österreich
keine
Gmunden
Österreich
4*
Pertisau
Österreich
4*S
Pörtschach
Österreich
keine
St. Florian
Österreich
4*
Gars am Kamp
Österreich
2 Hauben
Feld am See
Österreich
4*
St. Kanzian
Österreich
4*S
Egg am Faaker See
Österreich
4*
Hirschegg/Kleinwalsertal
Österreich
Video
4*S
Ischgl
Österreich
4*
Velden am Wörthersee
Österreich
4*S
Hintertux
Österreich
5*
Loibichl am Mondsee
Österreich
4*S
Lermoos
Österreich
4*S
St. Stefan am Walde
Österreich
4*
Millstatt
Österreich
5*
Neustift/Stubaital
Österreich

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