> Neu hier? Jetzt kostenlos registrieren!  Email: Kennwort:
Jobsuche
Für Arbeitgeber
Service
Magazin
Buch Tipps
Gehalts-Tipps

UMZUGSKOSTEN

Grundsätzlich zählen Umzugskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung. Ist der Umzug betrieblich oder dienstlich veranlasst, gelten die Kosten für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe und für den Arbeitnehmer als Werbungskosten. Den Steuerpflichtigen trifft allerdings eine Nachweispflicht. Ersetzt der Arbeitgeber aus bestimmten Gründen die Kosten des Umzuges, so gehören diese nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings sind die Werbungskosten um die gewährten Vergütungen zu kürzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Umzugskostenbeihilfe beim Arbeitsamt beantragt werden.
Top Jobs

Umfrage
 
 
Alle freie Stellen > Sonstiges > Mitarbeiter

Mitarbeiter: 1 freie Jobs/Stelle(n)

Aktuelle Stellenangebote als Mitarbeiter:

oder
17.04.2012 Mitarbeiter/In Auf-und Abbaucrew DO & CO Restaurants & Catering AG
A-1110 Wien, Wien / Österreich
<< zurück

>> Hoteljobs nach Ländern
>> Erweiterte Suche



Mitarbeiter (Sonstiges): 1 freier Job & Stellenangebot