ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ABONNEMENTS DES GASTRONOMIEFACHMAGAZINS ROLLING PIN

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung für den Abonnementbezug zwischen der ROLLING PIN Media GmbH, Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz, Tel. 0043.316.584 946.0, E-Mail abo(at)rollingpin.com – in der Folge kurz „Verlag“ genannt – und dem Abonnenten.

1. Bestellung

1.1 Die Abonnementbestellung ist ein Angebot des Abonnenten an den Verlag

1.2 Der Verlag hat das Recht, Bestellungen ohne Begründung abzulehnen.

1.3 Die Bestellung gilt als angenommen, sobald diese vom Verlag schriftlich bestätigt wird.

2. Laufzeit & Kündigungsmöglichkeiten

2.1 Der Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.2 Der Abonnementpreis ist jährlich im Vorhinein zu bezahlen.

2.3 Der Magazinversand beginnt mit der nächsten erscheinenden Ausgabe, jedenfalls jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Abonnementpreises.

2.4 Der Versand eines vom Verlag eventuell gewährten Willkommensgeschenks erfolgt erst nach Zahlungseingang des vollen Abonnementpreises inklusive der eventuell anfallenden Versandkosten für das von Ihnen gewählte Willkommensgeschenk.

2.5 Der Abonnent kann sein Abonnement zum Ende eines vollen Vertragsjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail oder Online) und muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist beim Verlag einlangen.

2.6 Adressänderungen müssen schriftlich per Mail oder Brief an den Verlag erfolgen.

2.7 Der Verlag behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Kündigt der Verlag den Abonnementvertrag, erhält der Abonnent den aliquoten Abonnementpreis für die nicht erhaltenen Magazine rückerstattet.

3. Preise

3.1 Der Preis für das Abonnement – welcher Auf der Abo Seite von www.rollingpin.at bzw rollingpin.de und rollingpin.ch oder in unseren Apps ersichtlich ist – versteht sich inklusive der gesetzlichen MwSt, zuzüglich Versandspesen, wenn ein Willkommensgeschenk ausgewählt wird.

3.2 Sollte ein Abonnent innerhalb der Vertragslaufzeit eine Änderung der Lieferadresse zwischen den auf der Abo-Seite von www.rollingpin.at bzw. rollingpin.de und rollingpin.ch oder in unseren Apps ersichtlichen, verschiedenen Lieferzonen wünschen, erklärt er sich mit folgender Regelung einverstanden:

3.2.1 Bei einem Wechsel in eine höherpreisige Zone wird der aliquote Mehrpreis in Rechnung gestellt.

3.2.2 Bei einem Wechsel in eine niederpreisige Zone wird der bereits beglichene Mehrpreis nicht rückerstattet. Der Wechsel findet allerdings für die Zahlungsfälligkeit der neuen Jahresabonnementvorschreibung Berücksichtigung.

3.3 Der Verlag behält sich im Rahmen der jährlichen Vorschreibung des Abonnementpreises das Recht vor, sowohl die Anzahl der Ausgaben, als auch den dafür zu bezahlenden Preis zu verändern. Der Abonnent hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab der Verständigung durch den Verlag zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Diese muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist beim Verlag einlangen.

4. Zahlung

4.1 Der Abonnent erklärt sich einverstanden, dass ihm Rechnungen per Post und / oder per Mail zugestellt werden.

4.2 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung einlangend, ohne Abzug zu bezahlen.

4.3 Der Abonnent kann ausschließlich aus den auf der Abo Seite von www.rollingpin.at bzw. rollingpin.de und rollingpin.ch oder in unseren Apps angegebenen Zahlungsarten des aktuell gültigen Zahlungsproviders wählen.

4.4 Der Abonnent beauftragt den Verlag bzw. den aktuell gültigen Zahlungsprovider des Verlages hiermit die vom Abonnenten zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von seinem Konto bzw. seiner Kreditkarte einzuziehen.

4.5 Der Abonnent ermächtigt seine kontoführende Bank die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Der Abonnent hat das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen (8 Wochen) ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf Ihr Konto zu veranlassen.

4.6 Alle Mahnspesen, Rückbuchungsspesen, Inkassokosten usw. gehen, soweit gesetzlich zulässig, zulasten des Abonnenten.

4.7 Sofern der Abonnent den Vertrag nicht kündigt, erhält der Abonnent bei Bezahlung jedes weiteren Jahresabonnement mit Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren nach Einlangen des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verlags, einen Gutschein in dem auf www.rollingpin.com/abo angegebenen Wert. Der Abonnent erhält den Gutschein in Form eines online übermittelten „Gutschein-Codes“. Der Gutschein ist an den Abonnenten gebunden und somit nicht übertragbar. Der Gutschein verliert nach Ablauf von zwölf Monaten seine Gültigkeit. Der Gutschein kann vom Abonnenten ausschließlich für die im Online-Versandhandel des Verlages angeführten Produkten www.rollingpin.com/shop und zu diesen AGB eingelöst werden. Der Mindestbestellwert für die Einlösung des Gutscheins beträgt EUR 19,00. Der Gutschein kann nicht auf Portokosten o.ä. angewandt werden. Abonnenten die nicht via Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, erhalten keinen Gutschein.

4.8 Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des ausständigen Betrages einzustellen.

5. Nutzungsbedingungen

5.1 ROLLING PIN erfasst und speichert alle Informationen, die der Kunde auf der Website von ROLLING PIN eingibt. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzinformation.

5.2 ROLLING PIN behält sich das Recht vor, den Kunden, welcher bereits ein Produkt gekauft hat, per E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS über ähnliche Produkte zu informieren. Der Kunde ist jederzeit dazu berechtigt, den weiteren Erhalt derartiger Informationen durch eine E-Mail an support(at)rollingpin.com abzulehnen.

5.3 Die Daten der Nutzer werden nur dann an Dritte weitergeleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Kunde in die Weiterleitung eingewilligt hat. Das ist zum Beispiel der Fall wenn die Weiterleitung der Daten der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer dient und die Postadresse nach einer Shopbestellung an ein Speditionsunternehmen übergeben wird, oder falls die Daten von zuständigen Stellen wie Strafverfolgungsbehörden angefordert werden.

5.4 ROLLING PIN ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten der Nutzer an Dritte für Werbezwecke oder für die Erstellung von Nutzerprofilen zur Verfügung zu stellen.

6 Widerrufsrecht

6.1 Sofern es sich bei einem Abonnenten um einen Verbraucher iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) handelt, hat dieser das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Abonnent oder eine von ihm benannte, nicht als Beförderer tätige, Person, die erste Ausgabe des Magazins erhält.

6.2 Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung binnen laufender Frist abgesendet wird. Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden. Ein Muster-Widerrufsformular kann auf folgender Website abgerufen werden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847

6.3 Tritt der Abonnent vom Vertrag zurück, so ist der Verlag dazu verpflichtet alle von dem Abonnenten geleisteten Zahlungen, inklusive der Lieferkosten, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Für die Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, dessen sich der Abonnent zur Bezahlung bedient hat. Der Verlag kann jedoch die Rückzahlung zurückhalten, bis der Verlag das Magazin zurückerhalten hat oder der Abonnent einen Nachweis über die Rücksendung des Magazins erbracht hat.

6.4 Sollte an der zurückgesendeten Ware ein Wertverlust eingetreten sein, ist der Abonnent zur Tragung dieses Wertverlustes verpflichtet, wenn er auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

6.5 Die Kosten der Rücksendung hat der Abonnent zu tragen. Diese werden auf höchstens etwa EUR 20,00 geschätzt.

7 Haftung

7.1 Der Verlag haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz des entgangenen Gewinns durch den Verlag ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG haftet der Verlag für Vermögensschäden ausschließlich für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet der Verlag unbeschränkt.

7.2 Der Abonnent ist dazu verpflichtet, dem Verlag personenbezogene Daten vollständig und richtig bekanntzugeben. Sollte dem Verlag durch eine unrichtige oder unvollständige Angabe ein Schaden entstehen, bspw. indem eine Lieferung aufgrund Unzustellbarkeit an den Verlag zurückversandt wird, ist der Kunde dazu verpflichtet, den Verlag diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

8 Sonstiges

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

8.2 Der Verlag ist ausschließlich dazu bereit zu diesen AGBs zu kontrahieren. Sollten AGBs des Vertragspartners Bestimmungen enthalten, welche diesen AGBs zuwiderlaufen oder zusätzliche (hier nicht berücksichtigte) Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestimmungen nicht Vertragsinhalt.

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Für alle diesen Vertrag betreffenden oder daraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten gleich welcher Art kommt ausschließlich das Recht der Republik Österreich zur Anwendung. Die Anwendung der Verweisungsnormen des IPR sowie des UN Kaufrechtsübereinkommens werden ausdrücklich abbedungen. Das Recht des Verbrauchers, sich bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs 1 der Verordnung 593/2008 (Rom I) auf die zwingenden Bestimmungen des Rechtes des Mitgliedstaates zu berufen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt davon unberührt.

9.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Graz/Österreich vereinbart. Die Rechte des Verbrauchers nach § 14 KSchG sowie Art 17 ff der Verordnung 1215/2012 (EuGVVO) bleiben davon unberührt.
Stand August 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG VON INSERATEN AUF DEN ROLLING PIN-ONLINE-PLATTFORMEN

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – in der Folge kurz AGB genannt – kommen auf alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Rechtsgeschäfte zwischen ROLLING PIN Media GmbH, Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz, Tel. 0043-316-584 946-0, E-Mail: support(at)rollingpin.com – in der Folge kurz „ROLLING PIN“ genannt – und den Auftraggebern für die Veröffentlichung von Inseraten auf den Plattformen (Websites und Apps) von ROLLING PIN zur Anwendung und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen ROLLING PIN und den Auftraggebern.

1.2 ROLLING PIN ist ausschließlich dazu bereit, zu diesen AGB zu kontrahieren. Sollten AGB der Auftraggeber Bestimmungen enthalten, welche diese AGB zuwiderlaufen, oder zusätzliche, hier nicht berücksichtigte, Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestimmungen nicht Vertragsinhalt.

1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge/die gesamte Geschäftsverbindung zwischen ROLLING PIN Media GmbH (im Folgenden „ROLLING PIN” genannt) und ihrem jeweiligen Vertragspartner. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen ROLLING PIN und dem Vertragspartner bestimmen sich, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB.

1.4 Der Vertragspartner stimmt zu, dass für die gesamte Geschäftsverbindung ausschließlich von den AGB von ROLLING PIN auszugehen ist. Allfällige entgegenstehende AGB oder ROLLING PIN abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit als wirksam, wenn deren Geltung von ROLLING PIN ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, sodass diese nur dann Vertragsbestandteil werden können, wenn eine gesonderte Zustimmung von ROLLING PIN vorliegt.

1.5 ROLLING PIN veröffentlicht unter www.rollingpin.com sowie Top-Level-Domains/Ländermutationen wie z.B. www.rollingpin.at, www.rollingpin.de, www.rollingpin.ch, spezifischen Domains wie z.B. www.hoteljob.com, in Apps sowie auf Partner- und Distributionskanälen Stellenanzeigen und Immobilieninserate von Auftraggebern.

1.6 Auftraggeber können auf den Plattformen von ROLLING PIN Inserate/Präsentationen veröffentlichen, worauf Bewerber/Interessierte – in der Folge kurz „Nutzer“ genannt – Kontakt mit den Auftraggebern aufnehmen und mit diesen Verträge abschließen können. ROLLING PIN tritt dabei weder als Vermittler noch als Makler auf. Verträge kommen ausschließlich zwischen den Auftraggebern und den Nutzern zustande, wobei ROLLING PIN keinerlei Haftung für das (Nicht-) Zustandekommen eines Vertrages, für dessen Inhalt sowie für die Richtigkeit von Angaben in den einzelnen Inseraten übernimmt.

1.7 ROLLING PIN bietet Unternehmen die Möglichkeit, auf die von Nutzern auf den ROLLING PIN-Plattformen gespeicherten Daten zuzugreifen und die Nutzer direkt zu kontaktieren.

2. Anzeigenvertrag

2.1 Definition: Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrerer digitaler Stellen-Inserate eines Stellenanbieters oder sonstiger Auftraggeber zum Zweck der Verbreitung im Medium Internet.

2.2 Vertragsabschluss: Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn

2.2.1 ROLLING PIN den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder eines E-Mails gewahrt, oder

2.2.2 ROLLING PIN die Stellenanzeige im Internet verbreitet. Der Vertragspartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei ROLLING PIN (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

2.3 Ablehnungsbefugnis: ROLLING PIN behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder Vorgaben sowie gegen die guten Sitten und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder die Veröffentlichung für ROLLING PIN aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen ROLLING PIN keine Ansprüche zu. Eine Ablehnungsbefugnis besteht insbesondere auch, wenn folgende Anforderungen nicht eingehalten werden:

  • Jobtitel und Jobbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
  • Verschlagwortung, Kategorisierung, Position, Stellentitel und Anzeigentext des Stelleninserates müssen im Zusammenhang zu der im Inserat ausgeschriebenen Stelle stehen.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.
  • Textverweise und/oder Verlinkungen innerhalb der Anzeige zu weiteren, nicht auf ROLLING PIN veröffentlichten Stellenangeboten und anderen Jobseiten sind nicht zulässig.
  • Sämtliche Inhalte der Anzeige sind an ROLLING PIN zu übergeben und dürfen nicht über Frames oder andere Formen durch Abruf von anderen Servern eingebunden werden.
  • Jede Einflussnahme auf die Suchergebnislisten außerhalb der von ROLLING PIN vorgesehenen Möglichkeiten (Position, Verschlagwortung und Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) ist unzulässig.
  • Eine Stellenanzeige muss den Unternehmensnamen und eine Unternehmensbeschreibung, eine Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil, den Arbeitsort und eine Bewerbungsmöglichkeit enthalten.
  • Die Stellenbeschreibung darf sich nicht auf verschiedene Stellen beziehen. Sie muss Stellentitel sowie Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung enthalten. Die Stellenbeschreibung muss die ausgeschriebene Stelle korrekt beschreiben und darf nicht irreführend sein. ROLLING PIN behält sich bei Zuwiderhandlung in diesen Fällen eine entsprechende Nachberechnung vor.

3 Dauer

3.1 Verträge werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen

3.2 Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3.3 ROLLING PIN behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Ersatzanspruch der Auftraggeber außerordentlich zu kündigen, den Auftraggeber zu sperren und seine Inserate zu löschen. Es gilt insbesondere als wichtiger Grund, wenn:

3.3.1 Der Auftraggeber gegen diese AGB verstößt.

3.3.2 Der Auftraggeber Fremdwerbung oder Verlinkungen zu einer anderen Website vornimmt.

3.3.3 Gegen den Auftraggeber der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung des Internetdienstes besteht.

3.3.4 Der Auftraggeber gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt oder das Ansehen von ROLLING PIN in der Öffentlichkeit gefährdet.

3.3.5 Der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten ist.

3.3.6 Der Auftraggeber nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt (z.B. Gewerbeberechtigung, Vollmacht usw.).

4. Rechte an der Anzeige / Urheberrechte

4.1 Werknutzungsbewilligung

4.1.1 ROLLING PIN ist dazu berechtigt, von den Auftraggebern übermittelte Unterlagen (z.B. Fotos, Videos etc.) zu optimieren bzw. zu verändern. Der Auftraggeber räumt ROLLING PIN eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. ROLLING PIN ist berechtigt, im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen allenfalls auch urheberrechtlich geschützte Werke (Logos, Kennzeichen etc.) zu verwenden und zu bearbeiten. Diese Rechtsposition wird unentgeltlich für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses eingeräumt. Die Auftraggeber garantieren in diesem Zusammenhang, dass von ihnen zur Verfügung gestellte Dateien und darin enthaltene urheberrechtlich geschützte Werke (Logos, Kennzeichen etc.) frei von Rechten Dritter sind, und garantieren weiters, dass sie zur Weitergabe des Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechtes sowie jeglicher weiterer Rechtspositionen berechtigt sind. ROLLING PIN ist berechtigt, diese Materialien im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Auftraggebers und von ROLLING PIN zu verwenden. In diesem Zusammenhang darf ROLLING PIN in jedem Inserat auch eigene Logos sowie den Firmenwortlaut in angemessener Größe platzieren.

4.1.2 Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die er zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Der Auftraggeber hält ROLLING PIN diesbezüglich schad- und klaglos und stellt ROLLING PIN von etwaigen Ansprüchen frei.

4.1.3 Sofern der Auftraggeber ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist er verpflichtet, dies ROLLING PIN unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.1.4 Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei ROLLING PIN mit einem Ersuchen um Löschung oder jemand, der ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht behauptet, meldet, wird ROLLING PIN diesen an den Auftraggeber weiterverweisen.

4.1.5 ROLLING PIN wird im Sinne von „notice and take down“ etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte aus dem Netz nehmen und den Auftraggeber von einer Anspruchsstellung informieren. ROLLING PIN wird den Anspruchsteller über die Identität des Auftraggebers unterrichten.

5 Werknutzungsrecht

Der Auftraggeber versichert weiters, über sämtliche Rechte wie insbesondere Urheberrechte (allenfalls in Form einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknutzungsrechts) und Zustimmungen zur Veröffentlichung an den von ihm ROLLING PIN zur Verfügung gestellten Werken (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Lichtbilder und Sprachwerke) zu verfügen, die für die Nutzung durch ROLLING PIN erforderlich sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, ROLLING PIN darüber zu informieren, wenn er diese Rechte nachträglich – aus welchem Grund auch immer – verliert oder sich herausstellt, dass er über diese niemals verfügte. Sofern ROLLING PIN aufgrund der Verwendung von Werken ohne entsprechende Berechtigung vom Berechtigten in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmer ROLLING PIN vollkommen schad- und klaglos halten.

6. Verwendung der Informationen

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die er im Rahmen der Geschäftsverbindung mit ROLLING PIN erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

6.2 Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird ROLLING PIN schad- und klaglos halten und freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen ROLLING PIN geltend gemacht werden.

6.4 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird mit Vertragsabschluss die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

6.5 Der Vertragspartner gewährt ROLLING PIN die Nutzung von Unternehmensnamen und -logo als Kundenreferenz in Werbematerialien von ROLLING PIN, sofern der Vertragspartner dem nicht widerspricht.

6.6 Beginn der Veröffentlichung: Die Anzeige ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhaltes des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch ROLLING PIN nicht zu vertreten.

6.7 Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing:

6.7.1 ROLLING PIN ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Vertragspartners auf ihren Plattformen sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von ROLLING PIN zu veranlassen.

6.7.2 ROLLING PIN ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeigen auch in jedem von ihr frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.

6.7.3 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die von ROLLING PIN veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Der Vertragspartner erteilt ROLLING PIN bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen, um ROLLING PIN zu ermöglichen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Vertragspartner daraus gegen ROLLING PIN keinerlei Ansprüche herleiten.

6.7.4 Festgehalten wird, dass der Vertragspartner ungeachtet des Anzeigenvertrages mit ROLLING PIN berechtigt ist, Dritte mit der Einschaltung eines gleichlautenden Online-Inserates zu beauftragen.

6.8 Änderung des Anzeigentextes

6.8.1 ROLLING PIN ist verpflichtet, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der durch sie verbreiteten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies ROLLING PIN technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

6.8.2 Änderungen, die mit geringem Aufwand durch ROLLING PIN zu bewirken sind, werden nach dem eigenen Ermessen von ROLLING PIN kostenlos durchgeführt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nur gegen aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird ROLLING PIN den Vertragspartner hierüber vorab unterrichten und die gewünschten Änderungen der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners vorliegt.

6.9 ROLLING PIN ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Stellenanzeigevertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. Allenfalls vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Stellenanzeige sind von ROLLING PIN nur auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung des Vertragspartners aufzubewahren (maximal 3 Monate) und zurückzusenden.

6.10 Veröffentlichungen auf Seiten unserer Kooperationspartner
Für Anzeigen, die auf Seiten geschaltet werden, die nicht von der ROLLING PIN Media GmbH betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können (bspw. in Frankreich die Verpflichtung, Anzeigen nur in Französisch zu veröffentlichen). Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von ROLLING PIN Media GmbH betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

6.11 ROLLING PIN schaltet bei den Stellenanzeigen einen Button, der mit „Jetzt Bewerben“ oder ähnlich beschriftet ist. Je nach Auswahl des Vertragspartners kann dieser Button entweder auf eine vom Vertragspartner benannte Seite verlinken oder auf ein von ROLLING PIN auf seinen Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular, mit dem die Bewerber die mit dem Formular abgefragten Daten durch ROLLING PIN an den Vertragspartner übermitteln lassen können. Der Vertragspartner sieht die Bewerbungen nach seinem Wunsch im ROLLING PIN Recruiting Center sowie per E-Mail zugestellt bekommen.

6.12 Im ROLLING PIN Recruiting Center, kann der Vertragspartner Bewerbungen einsehen und dabei auch Notizen zum jeweiligen Kandidaten erfassen und gegebenenfalls, je nach Funktionalität, einen Status der Bewerbung festhalten und mit dem Bewerber kommunizieren.

6.13 Im Zusammenhang mit der Bewerbung kann der Vertragspartner über die Bewerberverwaltung auch auf ein eventuelles Kandidatenprofil des Bewerbers zugreifen. Diese Zugriffsmöglichkeit auf das Kandidatenprofil besteht jedoch nur solange, wie es auch aktiv ist, d.h. ändert der Bewerber seine entsprechenden Einstellungen oder löscht sein Profil, ist auch kein Zugriff auf das Profil mehr möglich.

6.14 Im Rahmen der Bewerbung verarbeitet ROLLING PIN personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners im Sinne des Art. 28 DSGVO, es gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung. Wir informieren Sie dazu gerne noch gesondert schriftlich. Die Leistungen Bewerberverwaltung erfolgen nicht als Auftragsverarbeitung, hier stellt ROLLING PIN lediglich die vom Bewerber bei ROLLING PIN gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher; soweit der Vertragspartner diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

6.15 Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, ist ROLLING PIN bemüht, eine userfreundliche Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige sicherzustellen.

7. Bewerberdatenbank

7.1 Definition: ROLLING PIN bietet Vertragspartnern die Möglichkeit, gegen gesonderte Vergütung auf die Datenbank für Stellensuchende (auch Bewerbersuche oder Active Sourcing) (im Folgenden „Bewerberdatenbank”), in der sämtliche aktuellen Kandidatenprofile gesammelt sind, zuzugreifen. Dadurch können die Vertragspartner die Kandidaten über ROLLING PIN einzeln kontaktieren. Je nach Wahl des Kandidaten kann auf Kandidatenprofile entweder in einer Form zugegriffen werden, in der nur bestimmte Daten offengelegt werden („anonymisiertes Profil“), oder so, dass sämtliche Daten eines Profils unmittelbar in der Datenbank offen einsehbar sind („offenes/nicht anonymisiertes Profil“). Der Vertragspartner, der Guthaben für Kontaktanfragen an über die Bewerbersuche gefundene Kandidaten bucht, kann den Kandidaten eine Kontaktanfrage senden, die ROLLING PIN dann dem Kandidaten per E-Mail bzw. über die Nachrichten Funktion im Service übermittelt (je nach Einstellung des Bewerbers).

7.2 Zur Klarstellung wird nochmals festgehalten, dass die übrigen Leistungen im Rahmen der Bewerberdatenbank nicht als Auftragsverarbeitung erfolgen, hier stellt ROLLING PIN lediglich die vom Bewerber bei ROLLING PIN gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Soweit der Vertragspartner diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher. Löscht ein Kandidat sein Kandidatenprofil oder schaltet es inaktiv, so ist ein Zugriff auf das Kandidatenprofil nicht mehr möglich.

7.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich persönliche Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten von Kandidaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Kandidaten nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. ROLLING PIN geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 8 Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von Ansprüchen wegen behaupteter Diskriminierung erforderlich ist, so dass der Vertragspartner sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherte und von ROLLING PIN erhaltene Daten des Betroffenen spätestens 8 Monate nach Zugriff auf die Daten zu löschen. ROLLING PIN behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Vertragspartners zu blockieren.
Der Vertragspartner weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des EWR hinaus besondere Regeln gelten. Der Vertragspartner wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Art. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.

7.4 Vertragsabschluss: Der Vertrag über die Berechtigung für Kontaktanfragen an Kandidaten aus der Bewerberdatenbank kommt zustande, wenn ROLLING PIN den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird auch durch die Zusendung eines Fax oder eines E-Mails gewahrt.

7.5 Der Vertragspartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei ROLLING PIN (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

7.6 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass er seinen durch das Passwort gesicherten Zugriff vor Dritten zu schützen, insbesondere das Passwort geheim zu halten und nicht Dritten weiter zu geben hat. Der Vertragspartner wird ROLLING PIN hinsichtlich sämtlicher Schäden, die ROLLING PIN auf Grund der vom Vertragspartner im Rahmen der Nutzung der Bewerberdatenbank vom Vertragspartner durchgeführten Handlungen entstehen, schad- und klaglos halten.

7.7 Ablehnungsbefugnis: Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Bewerbungsdatenbank ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder ROLLING PIN eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des Zugriffes die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. ROLLING PIN ist berechtigt, bei Nichteinhaltung bzw. Vorliegen vorgenannter Fälle/Verstöße die Leistungserbringung zu unterlassen und den Zugriff ohne vorherige Abmahnung des Vertragspartners zu sperren. Der Vertragspartner wird in diesem Fall unterrichtet und stehen diesem bei berechtigter Ablehnung der Leistungserbringung gegen ROLLING PIN keine Ansprüche zu.

8 Preise

8.1 Die Preise von ROLLING PIN bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domains von ROLLING PIN abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der bestellten Leistung von ROLLING PIN im Internet veröffentlicht ist.

8.2 Sämtliche von ROLLING PIN genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.

8.3 Die geltenden Preise und Leistungen für Stelleninserate sind auf der Preise & Leistungen Seite ersichtlich. Sollte ROLLING PIN dem Auftraggeber einen Nachlass / Rabatt gewähren, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf folgende Zusatzleistungen:

  • Treuebonus
  • die ROLLING PIN-Bewerbergarantie
  • das Posting des Inserats als „Jobtipp of the Day» auf der ROLLING PIN-Facebook-Fanpage
  • die Aufnahme des Inserates als „Jobtipp of the Day“ in den ROLLING PIN-Karriere-Newsletter.

8.4 Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Auftraggeber ausschließlich per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber erteilt ROLLING PIN daher ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail.

8.5 Die Rechnung ist mittels Kreditkarte oder auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.

8.6 Zahlungen an ROLLING PIN haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von ROLLING PIN namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von ROLLING PIN bekannt gegebenen Konto maßgebend.

8.7 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz als vereinbart. Für Verbraucher iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von ROLLING PIN beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

8.8 Wenn ROLLING PIN das Mahnwesen selbst vornimmt, steht ROLLING PIN für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 30,00 zu.

8.9 Vom Auftraggeber geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist ROLLING PIN nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Diese Klausel findet auf Verbraucher iSd § 1 KSchG keine Anwendung.

9. Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung:

9.1 ROLLING PIN gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung auf dem Unternehmensprofil und den Partner- und Distributionskanälen von ROLLING PIN. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Angebot zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

9.2 ROLLING PIN sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Website zu. Der Auftraggeber ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Software und Hardware – nicht zugesichert werden kann. ROLLING PIN haftet bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, insbesondere wenn dies auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.

9.3 ROLLING PIN haftet gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz des entgangenen Gewinns sowie von Folgeschäden durch ROLLING PIN ist ausgeschlossen. Für Personenschäden haftet ROLLING PIN unbeschränkt.

9.4 Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG haftet ROLLING PIN für Vermögensschäden ausschließlich für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet ROLLING PIN unbeschränkt.

9.5 ROLLING PIN haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.

9.6 ROLLING PIN haftet nicht für Schäden, welche den Auftraggebern durch die Nutzung des Onlineportals entstehen. Insbesondere haftet ROLLING PIN nicht für Schäden, welche durch Viren, Trojaner u.ä., sowie Kompatibilitätsmängel zwischen dem Onlineportal und der Hardware und/oder Software oder eine fehlerhafte Internetverbindung entstanden sind.

9.7 Der Auftraggeber sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Der Auftraggeber wird ROLLING PIN diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, sofern von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.

9.8 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von ROLLING PIN wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.

9.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich ROLLING PIN mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.10 ROLLING PIN behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Vertragspartner zumutbar ist.

9.11 Die Haftung von ROLLING PIN ist also auf Schäden, die bei der Stellenanzeige selbst auftreten, beschränkt, wobei ROLLING PIN nicht für durch Partner verursachte Schäden haftet. Die Haftung von ROLLING PIN für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige indirekte Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von ROLLING PIN für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadens bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

9.12 Die Stellenanzeigen durch ROLLING PIN basieren ausschließlich auf den vom Vertragspartner erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von ROLLING PIN nicht geprüft. ROLLING PIN kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Vertragspartner die Verantwortung.

9.13 Da die Vertragspartner jeweils eigene Log-In-Daten-Benutzername sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.

9.14 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von ROLLING PIN, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die ROLLING PIN keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber ROLLING PIN keine Ansprüche begründen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Graz-Stadt/Österreich.

10.2 Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Auftraggeber maßgebliche Sprache ist Deutsch.

10.3 Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechtes, Anwendung. Das Recht des Verbrauchers, sich bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs 1 der Verordnung 593/2008 (Rom I) auf die zwingenden Bestimmungen des Rechtes des Mitgliedstaates zu berufen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt davon unberührt.

10.4 ROLLING PIN ist berechtigt, sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mit zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

11. Sonstiges

11.1 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis.

11.3 Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

11.4 Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung, dass er über seine an ROLLING PIN mitgeteilten Kontaktdaten von ROLLING PIN zu Werbezwecken informiert wird.

11.5 ROLLING PIN behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern. ROLLING PIN wird solche Änderungen auf der Website veröffentlichen und wird dem Vertragspartner damit die Möglichkeit einräumen, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen, wobei Schriftform als vereinbart gilt. Macht der Vertragspartner von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, gilt dies als Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen.

11.6 Die Vertragsbedingungen sind für Unternehmen als Vertragspartner konzipiert. Sollten Vertragspartner aber Verbraucher sein, so gelten die Bestimmungen für diese nur insoweit, als zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzes nicht widersprochen wird.

Stand August 2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG VON PRINT-STELLENINSERATEN IM GASTRONOMIEFACHMAGAZIN ROLLING PIN

Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ROLLING PIN Media GmbH und die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.

1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen – nach freiem Ermessen abzulehnen.

2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.

3. Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen kann nur nach Vereinbarung und bei Verrechnung des jeweils gültigen Platzierungszuschlages gewährleistet werden.

4. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur bei einer Anzeigengröße von 1/1 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

5. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden mit dem Hinweis „Promotion“ als Werbung kenntlich gemacht.

6. Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen, der Beilagen, Beihefter oder Beikleber ist der Auftraggeber verantwortlich. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lieferung behält sich der Verlag das
Recht vor, anfallende Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck seiner Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. Sind für den Verlag Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, beigestellte Filme schadhaft oder unvollständig und werden diese Mängel erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche und ist zahlungspflichtig.

8. Der Verlag nimmt Anzeigenaufträge sowie Korrekturaufträge ausschließlich schriftlich entgegen.

9. Sollte die gebuchten Leistungen storniert werden, gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart: Bis zu 21 Tage vor Anzeigenschluss: 50% Stornogebühr des Auftragswertes. Für Stornierungen ab 20 Tagen vor Anzeigenschluss berechnen wir 100% des Auftragswertes.

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet jedenfalls drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.

12. Beanstandungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden.

13. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

14. Der Verlag ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent per anno sowie allfällige Betreibungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.

16. Die Kosten für Lithos, Zeichnungen und Herstellung der Druckunterlagen und Ähnliches hat der Auftraggeber zu übernehmen.

17. Alle Preise in dieser Preisliste sind Netto-Beträge exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und 5% gesetzlicher Werbeabgabe.

18. Jede PR-Seite/Inserat beinhaltet eine kostenlose Autorenkorrektur. Ab der zweiten Autorenkorrektur wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 39,00 netto pro 15 Minuten Layout- bzw. Redaktionsleistung verrechnet.

19. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz/Österreich. Auf die gegenständliche Vertragsbeziehung kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechtes, zur Anwendung.

20. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

21. Der Auftraggeber trägt die Haftung für etwaige presserechtliche Folgen aus einer veröffentlichten Anzeige (z. B. Entgegnung oder Beschlagnahme).

22. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Verlagstarife zu halten.

23. Jeder Kunde erhält, sofern bei der Verrechnung kein Agentur- oder Sonderrabatt berücksichtigt wurde, 20% seines Rechnungsbetrags für zukünftige Upgrades gutgeschrieben. Der Kunde kann diese Gutschriften sammeln und gegen die aktuell gültigen Upgradeleistungen für Stelleninserate (Upgrades Seite www.rollingpin.com/upgrades) eintauschen. Das ROLLING PIN-Treuebonus-Programm ist für den Kunden vollkommen kostenlos und mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Der Bonus verfällt nicht, kommt aber nur zum Tragen, wenn sich der Kunde niemals in der dritten Mahnstufe befunden hat und wenn zum gewünschten Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Treuebonus in Anspruch nehmen möchte, keine Rechnung aushaftend ist. Das Guthaben kann nicht mit offenen Rechnungen gegengerechnet, auf andere Unternehmen übertragen oder ausbezahlt werden.

24. Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte wie insbesondere Urheberrechte (allenfalls in Form einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknutzungsrechts), Marken- sowie Verwertungsrechte und Zustimmungen zur Veröffentlichung an den von ihm ROLLING PIN zur Verfügung gestellten Werken (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Lichtbilder und Sprachwerke) zu verfügen, die für die Nutzung durch ROLLING PIN erforderlich sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, ROLLING PIN darüber zu informieren, wenn er diese Rechte nachträglich – aus welchem Grund auch immer – verliert oder sich herausstellt, dass er über diese niemals verfügte. Sofern ROLLING PIN aufgrund der Verwendung von Werken ohne entsprechende Berechtigung vom Berechtigten in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmer ROLLING PIN vollkommen schad- und klaglos halten.

Stand August 2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ROLLING PIN-ONLINESHOP

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die ROLLING PIN Media GmbH, Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz – in der Folge kurz „ROLLING PIN“ genannt – betreibt ein Onlineportal für die Gastronomie und Hotellerie inklusive eines Online-Shops.

1.2 ROLLING PIN erbringt Lieferungen von Waren ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche sämtlichen über den Online-Shop geschlossenen Verträgen zugrunde liegen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden jederzeit gespeichert oder ausgedruckt werden.

1.3 Sofern im Folgenden von „Verbrauchern“ die Rede ist, werden darunter natürliche Personen verstanden, für die der mit Rolling Pin geschlossene Vertrag nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, folglich der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern richtet sich nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG). „Kunden“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2 Registrierung

2.1 Die Bestellung von Waren über den Online-Shop erfordert eine Registrierung auf der Website.

2.2 Die Registrierung selbst ist kostenlos. Sollte ein Kunde durch mehrmaliges Registrieren mehrere Accounts erstellen, ist ROLLING PIN berechtigt, sämtliche Accounts des Kunden zu löschen.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Person nach den Vorgaben des Anmeldeformulars zu machen und diese Daten im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Kunden können persönliche Daten und Account-Einstellungen jederzeit im Bereich ihres Profils einsehen und ändern.

2.4 Es ist untersagt, bei der Registrierung die Identität anderer anzunehmen, und/oder fremde Namensrechte zu verletzen.

3 Preise, Versandkosten

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot auf der Website aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen Versandkosten und Spesen. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Nähere Informationen zu Spesen und Versandkosten, die bei der Bestellung für Verpackung und Versand gegebenenfalls anfallen, sind der Website zu entnehmen.

3.2 ROLLING PIN behält sich die jederzeitige Änderung der auf der Website angegebenen Preise vor.

4 Bestellvorgang, Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten

4.1 Die Präsentation der Waren auf der Website ist kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung.

4.2 Durch die Eingabe sämtlicher, für die Vertragsdurchführung erforderlicher, Daten, die Bestätigung der Kenntnisnahme von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Anklicken des Buttons „Kaufen“ wird eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Artikel abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung (Bestellbestätigung) erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebots, sondern dient lediglich der Information.

4.3 Ein verbindlicher Vertrag kommt frühestens mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung (per E-Mail), spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware, zustande. Eine gesonderte Verständigung des Kunden von der Annahme des Vertrags ist nicht erforderlich.

4.4 Der Kunde kann für die Bezahlung zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen: SEPA Lastschrift, Kreditkarte, SOFORT-Überweisung und PayPal. Aufgrund allenfalls mit Kreditinstituten oder anderen Institutionen geschlossener Vereinbarungen können zusätzliche Kosten für Überweisungen, Kontoführung, etc. für den Kunden entstehen. Transaktionskosten werden von ROLLING PIN nicht übernommen. ROLLING PIN behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten oder auf andere Zahlarten zu verweisen.

4.5 Kombinationen von allfälligen Rabatt-Aktionen sind ausgeschlossen.

5 Gültigkeit von Gutscheinen

5.1 Gutscheine sind zu keinem Zeitpunkt gegen bar abzulösen.

5.2 Bei namentlicher Kennzeichnung ist der Gutschein nicht auf andere Personen übertragbar.

6. Verfügbarkeit und Verzögerungen der Lieferzeit

6.1 Ist eine oder sind mehrere der bestellten Waren zum Zeitpunkt der Bestellung nicht mehr lieferbar, behält sich ROLLING PIN die Wahl vor, die Bestellung teilweise auszuführen oder vollständig zurückzuweisen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich per E-Mail informiert.

6.2 Die Lieferzeit kann sich bei beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt verzögern. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, Energie- und Rohstoffknappheit und alle sonstigen Behinderungen, die unter Zugrundelegung einer objektiven Betrachtungsweise nicht von ROLLING PIN schuldhaft herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.

7 Eigentumsvorbehalt

Jede Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ROLLING PIN.

8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Sämtliche Angaben zu den Waren sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien.

8.2 ROLLING PIN haftet nur bei Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet ROLLING PIN nur, soweit es zwingende gesetzliche Normen vorsehen. Für leichte Fahrlässigkeit, wie insbesondere für auf leichter Fahrlässigkeit beruhende Datenfehler im Online-Shop oder Fehler in Werbemitteln, haftet ROLLING PIN nicht. Auf Personenschäden kommen diese Haftungsbeschränkungen nicht zur Anwendung.

8.3 Eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

9. Rücktritt und Folgen des Rücktritts

9.1 Gemäß § 3 KSchG und gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) sind Verbraucher berechtigt, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen formfrei und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher ROLLIN PIN über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, zurückzusenden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung nach dem Fernabsatzrecht erforderlichen Informationen gemäß § 3 KSchG und gemäß FAGG. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an ROLLING PIN Media GmbH, Reininghausstraße 13a, 8020 Graz oder an shop@rollingpin.at unter Angabe der Bestellnummer/Kundennummer. Waren sind zurückzusenden an: ROLLING PIN Media GmbH, Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz.

9.2 Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, inklusive Lieferkosten, erstattet und der vom Verbraucher gemachte notwendige und nützliche Aufwand ersetzt. Der Verbraucher hat die empfangene Ware zurückzustellen – wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind – und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden auf höchstens etwa EUR 40,00 geschätzt. Der Verbraucher kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum gebraucht und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen hat ROLLING PIN gemäß §14 (3) FAGG das Recht, die Rückzahlung von im Voraus bezahlten Beträgen so lange zu verweigern, bis die retournierten Waren oder ein Nachweis über deren Rücksendung bei ROLLING PIN eintreffen.

9.3 Zurückgesendete Artikel müssen ungetragen, unbenutzt, ungewaschen und in einwandfreiem Zustand sein. Die von ROLLING PIN angebrachten Etiketten, Schutzfolien etc. dürfen nicht entfernt worden sein. Zudem müssen Rücksendungen sämtliche Verpackungsteile beigelegt werden.

10 Nutzungsbedingungen / Datenschutz

10.1 ROLLING PIN erfasst und speichert alle Informationen, die der Kunde auf der Website von ROLLING PIN eingibt. Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von ROLLING PIN über ihn gespeichert wurden. Kontaktdaten finden sich im Impressum von ROLLING PIN. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Weiters besteht die Möglichkeit der Beschwerde an die Datenschutzbehörde.

10.2 ROLLING PIN behält sich das Recht vor, den Kunden, welcher bereits ein Produkt gekauft hat, per E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS über ähnliche Produkte zu informieren. Der Kunde ist jederzeit dazu berechtigt, den weiteren Erhalt derartiger Informationen durch ein E-Mail an support(at)rollingpin.com abzulehnen.

10.3 Die Daten der Nutzer werden nur dann an Dritte weitergeleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Kunde in die Weiterleitung eingewilligt hat. Das ist zum Beispiel der Fall wenn die Weiterleitung der Daten der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer dient und die Postadresse nach einer Shopbestellung an ein Speditionsunternehmen übergeben wird, oder falls die Daten von zuständigen Stellen wie Strafverfolgungsbehörden angefordert werden.

10.4 ROLLING PIN ist es nicht gestattet personenbezogene Daten der Nutzer an Dritte für Werbezwecke oder für die Erstellung von Nutzerprofilen zur Verfügung zu stellen.

10.5 ROLLING PIN behält sich vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslage oder bei Änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Der Kunde wird davon vorab, mittels eines E-Mails, an die vom Kunden bekannt gegebenen Adresse, informiert.

10.6 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ROLLING PIN die vom Kunden unter anderem im Rahmen der Registrierung oder Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten unter strikter Beachtung der geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt. ROLLING PIN speichert und verarbeitet Daten in dem für den Betrieb der Website und des Online-Shops notwendigen, nützlichen und gesetzlich zulässigen Umfang und Zeitraum.

10.7 In Verbindung mit dem Zugriff auf die Website werden auf den Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen. Solche Informationen werden von ROLLING PIN benutzt, um unter anderem die Servicequalität zu halten und um allgemeine Statistiken über ROLLING PIN zu erstellen. ROLLING PIN kann zur Durchführung statistischer Analysen solche Daten anonymisiert an Partner weitergeben. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt.

10.8 Sofern die Website des Online-Shops Links zu Websites Dritter enthält, hat ROLLING PIN nach dem Anklicken des Links keinen Einfluss mehr auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten. ROLLING PIN übernimmt demzufolge keine Verantwortung hierfür.

10.9 ROLLING PIN behält sich das Recht vor, sogenannte Cookies zu verwenden. Cookies sind alphanumerische Identifizierungszeichen, die temporär im Arbeitsspeicher abgelegt („Session Cookie“) oder permanent auf der Festplatte des Rechners des Kunden gespeichert werden („permanenter Cookie“). Bei diesen Informationen handelt es sich insbesondere um die IP-Adresse, Login-Daten, den Browsertyp des Kunden und dessen Version, E-Mail-Adressen, das Datum und die Zeit des Besuchs des Kunden im Online-Shop sowie eine Cookie-Nummer. Durch den Einsatz von Cookies wird es ROLLING PIN ermöglicht, den Kunden bei einem neuen Besuch „wiederzuerkennen“ und das Angebot des Online-Shops auf die Interessen des Kunden auszurichten. Grundsätzlich werden Cookies gelöscht, sobald sich der Kunde aus seinem persönlichen Bereich abmeldet oder verfallen mit dem Ablaufdatum des Cookies. Sogenannte Sprachen-Cookies, welche bei einem Besuch des Kunden die zuvor benutzte Sprache der Website „wiedererkennen“, werden bei der Abmeldung des Kunden nicht gelöscht. Meldet sich der Kunde nicht aus seinem persönlichen Bereich ab, so werden sämtliche Cookies spätestens nach drei Monaten gelöscht.

11. Urheberrecht

11.1 Die ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechte am Online-Shop, der Website des Online-Shops und deren Inhalte liegen bei ROLLING PIN. Auf etwaige Urheber- und Nutzungsrechte Dritter wird unter Umständen an entsprechender Stelle hingewiesen.

11.2 Die Kunden sind verpflichtet, geistiges Eigentum Dritter zu beachten.

11.3 Jede Verwendung, einschließlich der Reproduktion, Abänderung, Verbreitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Ausstellung oder Vorführung des Inhalts des Online-Shops und/oder der Website ist verboten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die im Online-Shop oder auf der Website des Online-Shops zur Verfügung gestellten Inhalte auf welche Art auch immer zu kopieren, herunterzuladen, zu speichern und/oder zu verkaufen bzw. für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Presseaussendungen sowie sonstige, offensichtlich zum Download freigegebene Inhalte dürfen vom Kunden heruntergeladen und gespeichert werden.

11.4 Der Online-Shop, seine Inhalte einschließlich der Werbeinhalte, sowie die Software, die in Zusammenhang mit dem Online-Shop eingesetzt wird, sind durch Rechtsvorschriften, insbesondere Urheberrecht, Marken, Patente oder sonstige Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt. Kunden dürfen den Online-Shop, seine Inhalte und die eingesetzte Software ausschließlich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.

12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ROLLING PIN behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Jede Änderung wird auf der Website des Online-Shops für die Kunden sichtbar publiziert. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ab diesem Zeitpunkt für jede weitere Nutzung des Online-Shops durch den Kunden.

13 Mitteilungen

13.1 Erklärungen oder Mitteilungen an ROLLING PIN sind an die im Impressum – www.rollingpin.com/impressum – angegebenen Kontaktadressen zu richten.

13.2 Erklärungen oder Mitteilungen an Kunden werden an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Ein Anspruch auf individuelle Benachrichtigung besteht in diesem Fall nicht.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Wenn einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht wirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der verbleibenden Bedingungen nicht beeinträchtigt.

14.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle zwischen dem Kunden und ROLLIN PIN abgeschlossenen Verträge, Bestellungen, Verkäufe, etc. unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Verweisungs- bzw. Kollisionsnormen des IPR sind ausgeschlossen. Das Recht des Verbrauchers, sich bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs 1 der Verordnung 593/2008 (Rom I) auf die zwingenden Bestimmungen des Rechtes des Mitgliedstaates zu berufen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt davon unberührt.

14.3 Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart Die Rechte des Verbrauchers nach § 14 KSchG sowie Art 17ff der Verordnung 1215/2012 (EuGVVO) bleiben davon unberührt.

Stand August 2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MEDIADATEN

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB liegen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassungen (abrufbar unter https://www.rollingpin.com/agb) sämtlichen Aufträgen über Schaltung von Anzeigen und Werbung im Rahmen sämtlicher Medien (Online- sowie Printmedien) sowie Veranstaltungen der Rolling Pin Media GmbH sowie der Rolling Pin Event GmbH – in der Folge: „Rolling Pin“ – zugrunde.
Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses sind darüber hinaus die jeweils veröffentlichten und/oder in Anmeldeunterlagen enthaltenen Preislisten sowie allfällige spezielle Bedingungen von Rolling Pin, insbesondere für Aufträge im Rahmen von physischen Events (Rolling Pin Convention Austria und Germany, Rolling Pin Awards, Junge Wilde, 100 Best Chefs Austria und Germany) sowie für die Digitale Rolling Pin Convention etc.

1.2 Der Anwendung fremder AGB wird ausdrücklich auch für den Fall widersprochen, dass diese Rolling Pin bekannt sind. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Mitarbeitern von Rolling Pin abweichende Vereinbarungen dezidiert untersagt sind. Abweichungen hiervon oder den sonstigen Bestimmungen dieser AGB bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

1.3 Soweit laut den nachstehenden Bestimmungen Erklärungen schriftlich zu erteilen sind, gilt, dass E-Mails und Fax dem Schriftlichkeitsgebot entsprechen. Erklärungen per E-Mail sind zu ihrer Wirksamkeit stets an ichwill@rollingpin.at zu richten.

2. Vertragsabschluss

2.1 Erklärungen von Rolling Pin (insbesondere in Printmedien, Prospekten, online etc.) im Rahmen der Anbahnung von Anzeigenschaltungen oder sonstiger Werbung verstehen sich als unverbindliche Einladung an Interessenten zur Erteilung Angebotes.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich durch schriftliche Annahme eines Angebotes des Auftraggebers durch Rolling Pin. Alternativ steht es Rolling Pin frei, den Vertrag durch faktische Handlungen, das ist die Schaltung der Anzeige / Werbung, anzunehmen.

2.3 Rolling Pin bleibt vorbehalten, Aufträge ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. Darüber hinaus bleibt Rolling Pin vorbehalten, auch nach Abschluss eines Auftrages von diesem zurückzutreten, sofern der Auftraggeber wesentlichen Pflichten dieses Vertrages nicht nachkommt, insbesondere aber, wenn aufgrund der Inhalte der Anzeige auch nur die Gefahr eines Eingriffs in Rechte Dritte oder eines Gesetzesverstoßes besteht. Bereits geleistete Zahlungen sind unter Abzug eines Aufwandsersatzes so zurückzuerstatten, dass keiner Seite aus der Stornierung ein ungebührlicher Vorteil entsteht.

2.4 Rolling Pin bleibt weiters vorbehalten, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Begleichung offener Rechnungen sowie in diesem Fall von der Vorauszahlung noch ausstehender Aufträge abhängig zu machen. Kommt der Auftraggeber einem solchen Ersuchen nicht fristgerecht nach, ist Rolling berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung von dem Auftragsverhältnis zurückzutreten. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen findet nicht statt.

3. Print-Produkte

3.1 Sofern zwischen den Parteien keine andere Vereinbarung getroffen wird, verpflichtet sich Rolling Pin, Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres ab Vertragsschluss zu erfüllen.

3.2 Die Schaltung der Anzeige erfolgt, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, im Anzeigenteil des Magazins „Rolling Pin“. Eine Platzierung an einer besonderen Stelle ist durch den Auftraggeber bei Anbotslegung gesondert zu beauftragen. Es gelten die jeweils ausgewiesenen Zuschläge.

3.3 Rolling Pin übernimmt, sofern nicht im Rahmen des Vertragsschlusses andere Vereinbarungen getroffen wurden, keine Gewähr dafür, dass die vertragsgegenständliche Anzeige nicht in räumlicher Nähe zu Anzeigen von Mitbewerbern abgedruckt ist.

3.4 Rolling Pin behält sich (§ 26 MedienG) vor, Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, mit dem Hinweis „Anzeige“ als Werbung kenntlich zu machen.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rolling Pin oder die von Rolling Pin beauftragten Druckerei die zu schaltenden Inhalte von Anzeigen sowie sonstige Druckunterlagen, Beilagen, Beihefter oder Beikleber auf eigene Kosten fristgerecht, vollständig und in dem von Rolling Pin vorgegebenen Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber trägt dabei die Gefahr der Übermittlung von Anzeigeinhalten, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Inhalten sowie deren Veränderung.

4.2 Die Gestaltung, Herstellung sowie Anlieferung von Beilagen, Beiheftern, Beiklebern etc. erfolgt in ausschließlicher Verantwortung sowie auf Kosten des Auftraggebers.
Werden zur notwendigen Anpassung von Inhalten Aufwendungen nötig, behält Rolling Pin sich das Recht vor, diese Leistungen mit einem Satz von EUR 39,00 netto pro 15 Minuten Layout- bzw. Redaktionsleistung in Rechnung zu stellen.
Sofern nicht anders vereinbart sind die Beilagen etc. sind die Beilagen direkt an die Druckerei, das ist die Walstead NP Druck GmbH | Walstead Leykam Druck | zH. Hannes Mitmasser | Gutenbergstraße 12 | A-3100 St. Pölten || unter Angabe Kennwort: ROLLING PIN + Ausgabennummer, in der die Anzeige erscheint, zu übermitteln.

4.3 Wenn der Auftraggeber einen farbverbindlichen Proof seiner Anzeige liefern möchte, muss dieser spätestens bis zu den in den Mediadaten angegebenen Anzeigenschlüssen bei der folgenden Adresse richtig frankiert eintreffen:
Walstead NP Druck GmbH | Walstead Leykam Druck | zH. Hannes Mitmasser | Gutenbergstraße 12 | A-3100 St. Pölten || Kennwort: ROLLING PIN + Ausgabennummer, in der die Anzeige erscheint.

4.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche nötigen Rechte und Zustimmungen für die Verwendung der übermittelten Texten, Bildern und Graphiken sowie sonstigen Berechtigungen zur Verwendung der bereitgestellten Inhalte verfügt, insbesondere erforderliche Verwertungsrechte nach dem UrhG, datenschutzrechtliche Einwilligungen namentlich genannter oder gezeigter natürlicher oder juristischer Personen etc.
Der Auftraggeber haftet weiters dafür, dass bereitgestelltes Werbematerial nicht gegen rechtliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hält Rolling Pin für etwaige Ansprüche Dritter aus Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung schad- und klaglos.

5. Gewährleistung/Schadenersatz

5.1 Rolling Pin verpflichtet sich zur sorgfältigen, fristgerechten Erfüllung der erteilten Aufträge.
Im Falle unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdrucks seiner Schaltungen hat der Auftraggeber zunächst ausschließlich Anspruch auf Verbesserung und/oder Nachtrag des Fehlenden, das ist insbesondere die unentgeltliche Schaltung einer weiteren Anzeige desselben Inhalts in einer darauffolgenden Ausgabe. Ist eine solche aus objektiven Gründen untunlich und für den Auftraggeber unzumutbar, hat dieser Anspruch auf Minderung des Entgelts in einem der Beeinträchtigung der Anzeige entsprechenden Ausmaß.

5.2 Für lediglich geringfügige Mängel werden Ansprüche auf Gewährleistung bzw. Schadenersatz ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere werden durch Fehler am Layout, bei der farblichen Gestaltung oder durch von Rolling Pin zu vertretende Druck- und Satzfehler, die den Sinn der Einschaltung unberührt lassen, keinerlei Ersatz- oder Preisminderungsansprüche des Auftraggebers begründet.
Der Auftraggeber nimmt überdies ausdrücklich zur Kenntnis, dass Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber Rolling Pin bei telefonischer Auftragserteilung sowie bei telefonisch veranlassten Änderungen oder Abbestellungen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

5.3 Eine darüber hinausgehende Haftung von Rolling Pin aus dem Titel des Schadenersatzes wird ausdrücklich auf den Fall vorsätzlicher Schadenszufügung eingeschränkt. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Folge- und andere mittelbare Schäden sowie für Schäden, die durch Nichterscheinen einer Werbeschaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder durch Platzierungsfehler verursacht werden, wird gänzlich ausgeschlossen.

5.4 Rolling Pin übernimmt ausdrücklich keine Haftung für eine bestimmte Reichweite, eine bestimme Verkaufszahl der Printprodukte, in welchen die Anzeigeninhalte erscheinen sollen, oder einen sonstigen wie immer gearteten Erfolg. Insbesondere behält Rolling Pin auch dann den Anspruch auf vollständige Bezahlung, wenn aufgrund äußerer, sohin nicht von Rolling Pin beherrschbarer Umstände das Erscheinen des Printproduktes ganz oder teilweise unterbleibt, insbesondere sohin im Fall von Umweltkatastrophen, Streiks, Stromausfällen, behördlichen Untersagungen, Schließen von Verkaufsstellen sowie sonstigen Krisen welcher Art auch immer. Lediglich in dem Fall, dass weniger als 50% der gedruckten Exemplare ausgeliefert werden können, hat der Auftraggeber Anspruch auf neuerlicher Schaltung seiner Anzeige in der nächstfolgenden Ausgabe. Ein Anspruch auf Preisminderung besteht in den vorgenannten Fällen auch dann nicht, wenn eine Ersatzschaltung für den Auftraggeber wirtschaftlich wertlos ist.

5.5 Reklamationen sind bei sonstigem Verfall von Ansprüchen binnen 10 Tagen ab Erscheinen der Anzeige oder Ausgabe, in dem die Anzeige hätte erscheinen sollen, schriftlich (einlangend) geltend zu machen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

5.6 Für den Fall von Streitigkeiten über die Vertragsgemäßheit der Leistung unterwirft sich Rolling Pin den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. Sind für Rolling Pin Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, beigestellte Filme schadhaft oder unvollständig und werden diese Mängel erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche und ist zahlungspflichtig.

6. Storno

6.1 Sollten die gebuchten Leistungen vom Auftraggeber storniert werden, gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart: Bis zu 21 Tage vor Anzeigenschluss: 50% Stornogebühr des Auftragswertes. Für Stornierungen ab 20 Tagen vor Anzeigenschluss ist Rolling Pin berechtigt, 100% des Auftragswertes einzubehalten. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

7. Verrechnung

7.1 Die Berechnung des Entgelts erfolgt auf Basis der bei Vertragsabschlus gültigen Konditionen.

7.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen. Rolling Pin behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts zuzuwarten.

7.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 12% als vereinbart. In jedem Säumnisfall ist Rolling Pin zudem berechtigt, € 5,– an Spesen pro Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibung sind ebenso vom Auftraggeber zu ersetzen.

8. Sonstiges

8.1 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten übermittelt. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

8.2 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.

8.3 Die Kosten für Lithos, Zeichnungen sowie Herstellung der Druckunterlagen und Ähnliches hat der Auftraggeber zu übernehmen.

8.4 Jede PR-Seite beinhaltet eine kostenlose Autorenkorrektur. Ab der zweiten Autorenkorrektur wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 39,00 netto pro 15 Minuten Layout- bzw. Redaktionsleistung verrechnet.

9. Digitale-Produkte

9.1 Sofern nachstehend nicht anderes bestimmt wird, gelten die für Anzeigen und Beilagen in Printprodukten normierten Bedingungen für Online-Anzeigen sinngemäß.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich Rolling Pin, die zu schaltenden digitalen Inhalte fristgerecht in dem von Rolling Pin vorgegebenen Dateiformat bereitzustellen. Sind Gegenstand der Schaltung Bilder, Videos etc. übernimmt Rolling Pin keine Haftung dafür, wenn diese Inhalte, insbesondere Videos oder sonstige Präsentationen etc. für Kunden aus welchen Gründen auch immer technisch nicht darstellbar sind.

9.3 Der Auftraggeber nimmt darüber hinaus ausdrücklich zur Kenntnis, dass Rolling Pin keine Zusage zur Reichweite von Anzeigen und sonstigen Schaltungen etc. erteilt. Insbesondere nimmt der Auftraggeber daher zur Kenntnis, dass eine Minderung des Entgelts aufgrund einer Verringerung der Reichweite durch Umstände auf Seiten von Kunden von Rolling Pin, insbesondere durch die Verwendung von Werbe- und Pop-up-Blockern, Spamfiltern etc. verringert wird.

9.4 Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der digitalen Dienste von Rolling Pin führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hacking-Angriffe, usw. führen grundsätzlich zu keiner Verlängerung der Laufzeit des Auftrages und führen zu keinerlei Ansprüchen durch den Auftraggeber.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Verlagstarife zu halten.

10.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit Rolling Pin an Dritte abzutreten.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen von Rolling Pin ist ausgeschlossen.

10.5 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch Rolling Pin. Es ist ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Maßgeblich ist allein die deutsche Sprachfassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand: 01|21.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele der Rolling Pin Media GmbH sowie der Rolling Pin Event GmbH (in der Folge Rolling Pin).

1. Teilnehmer

1.1 Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb Österreichs, Italiens, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie das 18. Lebensjahr beendet haben. Minderjährige sowie nicht ausreichend geschäftsfähige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreters (zu richten Rolling Pin Media GmbH, Reininghausstraße 13a, 8020 Graz) teilnehmen. Eine Teilnahme ist ausschließlich zu privaten Zwecken zulässig.

1.2 Rolling Pin behält sich vor, die Überlassung des Gewinns an den Teilnehmer vom Nachweis seines Alters sowie seines Wohnortes abhängig zu machen.

1.3 Mit Teilnahme an dem Gewinnspiel unterwirft sich der Teilnehmer uneingeschränkt den vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie gegebenenfalls zusätzlichen, im Rahmen des Gewinnspiels bekannt gegebenen Bedingungen.

1.4 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist entweder nur nach vollständiger Registrierung auf www.rollingpin.com sowie Ausfüllen der Teilnahmeerklärung oder über die Rolling Pin Social Media Kanäle möglich.

1.5 Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfordert den Besitz einer gültigen E-Mailadresse.

1.6 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ein Mal pro zu verlosendem Gewinn zulässig. Mehrfachteilnehmer werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

2. Ausschluss von der Teilnahme

2.1 Rolling Pin sowie dessen Kooperationspartner behalten sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere bei Versuchen der Einflussnahme auf das Spielergebnis auszuschließen. Dies umfasst insbesondere das Recht, Gewinne abzuerkennen sowie bereits übergebene Gewinne zurückzuverlangen.

2.2 Rolling Pin sowie dessen Kooperationspartner behalten sich weiters vor, Personen, die Angaben zu ihrer Person, insbesondere zu ihrem Wohnort und Alter unrichtig angegeben haben, auszuschließen.

2.3 Mitarbeiter der Rolling Pin Media GmbH sowie deren verbundenen Unternehmen oder den beteiligten Kooperationspartnern sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Verlosung und Übermittlung

3.1 Jeder Teilnehmer, der seine Teilnahme innerhalb der Frist ordnungsgemäß erklärt sowie die weiteren Voraussetzungen an der Teilnahme erfüllt, nimmt an der Verlosung teil. Ist Voraussetzung an der Teilnahme an der Verlosung eine Handlung des Teilnehmers, etwa die Beantwortung einer Quizfrage, die Verlinkung eines Beitrages oder sonstige Kommentierung oder Bewertung („Like“ auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram etc.), behält sich Rolling Pin das Recht vor, die Erfüllung der Voraussetzung zu prüfen und gegebenenfalls den Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen.

3.2 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.

3.3 Gewinner werden von Rolling Pin über die bei der Registrierung und/oder Teilnahme bekannt gegebene E-Mailadresse oder über den jeweiligen Social Media Kanal benachrichtigt. Der Teilnehmer erteilt daher seine ausdrückliche Zustimmung, dass Rolling Pin seine Daten gegebenenfalls an den jeweiligen Kooperationspartner weitergibt, um die Auslieferung des Gewinnes zu ermöglichen.

3.4 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei Rolling Pin oder dem Kooperationspartner, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von zwei Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ebenfalls ersatzlos.

3.5 Die Auslieferung der Gewinne erfolgt ausschließlich an Adressen in Österreich, Italien, Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kosten des Versands werden von Rolling Pin oder dem Kooperationspartner getragen. Unbeschadet der Übersendung gilt als Ort der Erfüllung der Sitz von Rolling Pin.

3.6 Allfällige über die Versendung hinausgehende mit der Empfangnahme sowie Nutzung des Preises zusammenhängende Kosten trägt der Gewinner. Der Teilnehmer erklärt, für eine allfällige Versteuerung des Gewinns eigenständig Sorge zu tragen.

3.7 Der Teilnehmer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gewinner keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis identischen Gewinn hat, sondern Abweichungen in Farbe Modell, Form etc. möglich sind. Rolling Pin sowie der Kooperationspartner behalten sich weiters vor, in begründeten Fällen (insbesondere der Nichts-Verfügbarkeit des präsentierten Preises) anstelle des im Gewinnspiel präsentierten Preises einen gleichwertigen Gegenstand auszuwählen. Eine Barauszahlung oder Rückgabe gegen Ersatz des Wertes ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3.8 Werden Preise durch Kooperationspartner von Rolling Pin zur Verfügung gestellt, übernimmt Rolling Pin keine wie immer geartete Haftung für die Erfüllung oder mangelfreie Leistung des Preises. Insbesondere übernimmt Rolling Pin keine Ausfallshaftung im Fall der Insolvenz oder sonstigen Unfähigkeit des Preisspenders zur Leistung des Preises. Allfällige Ansprüche sind direkt an den Kooperationspartner zu richten.

3.9 Die Gewinne sind nicht übertragbar.

3.10 Besteht der ausgelobte Preis in einer vom jeweiligen Kooperationspartner (Preisspender) zu erbringenden Dienstleistung, der Teilnahme an einer Veranstaltung, einer Hotelnächtigung, einer Reise o.ä., erfolgt die Abwicklung derselben direkt zwischen dem Gewinner und dem Kooperationspartner. Der Gewinner unterwirft sich diesbezüglich uneingeschränkt den Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners.

3.11 Besteht der Preis in einem Gutschein gelten jedenfalls die Bedingungen des Kooperationspartners sowie allfällige Beschränkungen der Dauer der Gültigkeit des Gutscheines. Ebenso nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass Kooperationspartner berechtigt ist, die Möglichkeit der Einlösung von Gutscheinen (zeitlich, saisonal usw.) einzuschränken.

3.12 Sofern in den Gewinnspielbedingungen nicht gesondert anders geregelt, trägt der Gewinner die Kosten einer Anreise zu dem Ort der Veranstaltung/ Dienstleistung/ Ausgangspunkt der Reise etc. ausschließlich selbst.

3.13 Sofern im Gewinnspiel nicht gesondert angegeben, sind bei Veranstaltungen sowie Hotelnächtigungen Konsumationen vor Ort (Mahlzeiten, Getränke usw) sowie gesonderte Leistungen (Dienstleistungen, Minibar usw.) nicht inkludiert. Diese Kosten sind vom Gewinner zu tragen.

3.14 Steht der Termin für die im Gewinnspiel ausgelobte Veranstaltung, Dienstleistung, Reise etc. bei Ende der Teilnahmefrist bereits fest und kann diese aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Kooperationspartners liegen, nicht zum geplanten Termin durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

3.15 Als Leistungsort im Fall von der Verlosung von Dienstleistungen und Veranstaltungen gilt der vom Kooperationspartner angegebene Ort, im Zweifelsfall der Ort der Veranstaltung.

4. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Rolling Pin behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Rolling Pin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann, der Preisspender seine Teilnahme aus welchem Grund auch immer zurückzieht o.ä..

5. Haftung

5.1 Mit der Übergabe des Gewinns wird Rolling Pin von sämtlichen Verpflichtungen befreit. Rolling Pin haftet insbesondere nicht, für Sach- und Rechtsmängel der von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Preise sowie daraus gegebenenfalls resultierende Folgeschäden.

5.2 Jedwede sonstige Haftung von Rolling Pin wird auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung eingeschränkt. Eine Haftung für reine Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.3 Rolling Pin sowie dessen Kooperationspartner übernehmen insbesondere keine Gewähr dafür, dass den Teilnehmer die Teilnahme am Gewinnspiel uneingeschränkt möglich ist, insbesondere, dass die jeweilige Internetseite, über welche die Teilnahme erfolgen soll, durchgehend erreichbar ist oder von jedem denkbaren technischen Gerät aus aufgerufen werden kann.

6. Sonstiges

6.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Rolling Pin unterliegen ausschließlich österreichischen Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

6.3 Für die Erfüllung von Gewinnen sowie die sonstige Erbringung von Leistungen durch Kooperationspartner gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie das Recht desjenigen Staates, in dem der Kooperationspartner seinen Sitz hat.

6.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Gewinnspiel ist Graz.

6.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

7. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von Rolling Pin unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten die Tatsache der Teilnahme, sowie für die Dauer des Gewinnspiels die angegebenen persönlichen Daten, wie E-Mailadresse sowie Name. Die Speicherung und Verwendung dieser Daten ist notwendig für die Teilnahme und im Fall des Gewinns für die Verständigung des Gewinners. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel willigt der Teilnehmer daher ein, dass Rolling Pin sowie der Kooperationspartner, von dem der Preis gestellt wird, ihn über seine Mail-Adresse kontaktieren darf.

Nimmt Rolling Pin von seinem Recht Gebrauch, Alter und Wohnort zu erfragen, werden diese Daten bis zum Ende des Gewinnspiels gespeichert. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu prüfen.

Wird ein Preis durch einen Kooperationspartner von Rolling Pin bereitgestellt, wird Rolling Pin die vom Teilnehmer bekannt gegebenen Daten, insbesondere Kontaktdaten (E-Mail) sowie Namen an diesen weitergeben. Diese Weitergabe ist unerlässlich für die Erfüllung und Übergabe des Gewinns.

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und der Preisauslieferung genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und ausschließlich zur Gewinnausschüttung verwendet. Die Daten werden nur für dieses Gewinnspiel verarbeitet und anschließend wieder gelöscht. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist.

Darüber hinaus werden im Fall einer Beschwerde eines Teilnehmers dessen bekannt gegebene Daten, seine Teilnahmeerklärung sowie das Datum derselben gespeichert. Die Berechtigung hierauf beruht auf den gerechtfertigten Interesse der Abwehr potentieller Ansprüche.

Teilnehmer können sich jederzeit an Rolling Pin wenden, um ihre gesetzmäßigen Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung wahrzunehmen. Das sind insbesondere:

Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung;

    Recht auf Richtigstellung;

    Recht auf Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten;

    Recht auf Widerspruch;

    Recht auf Widerruf der Einwilligung;

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie Sperrung;

    Recht auf Datenübertragbarkeit;

Diese Begehren auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und / oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, sind an ichwill@rollingpin.com zu richten. Dem Schreiben anzufügen ist einen eindeutigen und nachvollziehbaren Identifikationsnachweis bei, damit Rolling Pin die datenschutzkonforme Antwort an die tatsächlich betroffene Person übermitteln kann. Rolling Pin wird längstens binnen eines Monates auf den Antrag reagieren und im Falle einer Ablehnung selbige begründen. Für den Fall eines berechtigten Löschungs- oder Berichtigungsbegehrens wird dies auch an die Empfänger von personenbezogenen Daten zur Durchführung im automationsunterstützten Wege weitergeleitet.

Für den Fall des Verlangens der Löschung der Daten nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Verlosung nicht möglich ist oder im Fall eines Gewinns gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit ihm und Überreichung des Preises nicht möglich ist.

Wenn Teilnehmer der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Rolling Pin gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at/) zu beschweren.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ROLLING PIN CONVENTION AUSSTELLER

1. ALLGEMEINES
(1) Die Veranstaltung trägt den Namen Rolling Pin.Convention.
(2) Die Veranstaltung findet auf dem Gelände der Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b. statt.
(3) Die Öffnungszeiten der Veranstaltung sind am 22. Mai 2023 von 09:00 – 18:30 Uhr und am 23. Mai 2023 von 09:30 – 18:00 Uhr.
(4) Die Veranstaltung ist nur für FachbesucherInnen geöffnet. Alle TeilnehmerInnen müssen einen Fachbesuchernachweis erbringen.
(5) Der Veranstalter der Rolling Pin.Convention ist die Rolling Pin Event GmbH, Reininghausstraße 13a, 8020 Graz, Österreich, Telefon: 0043-316-584-946-0, Email: ichwill@rollingpin.com. Dieser wird nachstehend auch als „Veranstalter“ bezeichnet.

2. ANMELDUNG
(1) Die Anmeldung ist mittels dem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsvertrag (Anmeldeformular) unter Anerkennung dieser Bedingungen vorzunehmen und verbindlich. Der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Vertrag ist an den Veranstalter zurückzusenden.
(2) Anmeldungen bzw. Bestellungen von Dienstleistungen oder technischen Anschlüssen werden nur entgegengenommen, wenn sie auf den entsprechenden Formularen eingereicht werden.
(3) Anmeldungen unter Angabe von Bedingungen oder Vorbehalten werden nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurde.
(4) Besondere Platzwünsche werden soweit als möglich berücksichtigt, ohne dass jedoch darauf ein Anspruch des Ausstellers gegen den Veranstalter besteht. Nicht maßgebend ist das Eingangsdatum der Anmeldung. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
(5) Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung des Ausstellers zu der Veranstaltung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Flächenkapazitäten, der Zwecksetzung und der Struktur der Veranstaltung. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ablehnungen des Abschlusses von Ausstellungsverträgen zu begründen. Auf die Teilnahme an einer vorausgegangenen Veranstaltung kann sich der Aussteller nicht berufen.
(6) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden von der ROLLING PIN Event GmbH nicht anerkannt.
(7) Der Veranstalter erklärt, Rechtsgeschäfte ausschließlich mit Unternehmenskunden schließen zu wollen, sohin natürliche und juristische Personen, für die der Betrieb des Ausstellungsstandes/der Ausstellungsflächen zu deren Geschäftsbetrieb zählt.
3. UNTERAUSSTELLER UND GEMEINSCHAFTSSTÄNDE
(1) Es ist dem Aussteller nicht gestattet, den gemieteten Stand ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters unterzuvermieten oder in sonstiger Weise entgeltlich oder unentgeltlich Dritten (Unterausstellern) zu überlassen.
(2) Eine Unterausstellersituation ist dann gegeben, wenn andere Logos als die des Ausstellers auf dem Stand präsentiert werden oder andere Firmenrepräsentanten, als die des Ausstellers auf dem Stand des Ausstellers präsent sind.
(3) Stimmt der Veranstalter einer Untervermietung zu und werden zwischen den Parteien keine anderslautenden Abreden getroffen ist der Veranstalter berechtigt für jeden Unteraussteller eine nach Abschluss der Veranstaltung fällige pauschale Abgeltung in Höhe von EUR 450,00 exkl. USt. zu verrechnen.
(4) Der Hauptaussteller haftet gegenüber dem Veranstalter für alle durch ihn oder den Unteraussteller entstandenen Kosten und Schäden.
(5) Eine ohne Zustimmung vom Veranstalter erfolgte Aufnahme von Unterausstellern berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Hauptausstellers räumen zu lassen. Der Hauptaussteller verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Eine Kostenerstattung für Miete und sonstige Beiträge findet nicht statt.
(6) Verweigert der Aussteller die Räumung und muss diese durch den Veranstalter durchgeführt werden, ist dieser berechtigt, die dabei beseitigten Fahrnisse auf Kosten und Gefahr des Ausstellers einzulagern. In Höhe der Kosten erwirbt der Veranstalter ein Pfandrecht an die eingelagerten Sachen. Diese dürfen nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug der Kosten überwiesen.
(7) Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung vom Veranstalter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(8) Der Aussteller stellt den Veranstalter von sämtlichen Schadenersatzansprüchen des unberechtigten Unterausstellers frei.

4. KOSTEN, LEISTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die für den Standplatz anfallende Miete wird zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbart. Die Mietgebühr versteht sich in Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist spätestens binnen 7 Tagen nach Übermittlung der Rechnung durch den Veranstalter zu bezahlen.
(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Aussteller zur Bezahlung eines Beitrages zu nachstehenden Betriebs- und Allgemeinkosten:
1. Marketingbeitrag
2. Müllpauschale
3. Standausstattung
4. Technik, Strom, Wasser
5. Ausstellerkarten, Parktickets
(3) Nach der Anmeldung zur Ausstellung erhält der Aussteller grundsätzlich eine Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung entspricht 100% der Kosten der oben angeführten Positionen (2)1 und (2)2 und ist zu 100% innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der verbleibende Restbetrag aus zusätzlichen Bestellungen zu den Positionen (2)3, (2)4 und (2)5 in Ziffer 4 Abs. 1 ist bei Rechnungslegung nach der Veranstaltung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Im Falle eines nicht fristgerechten Einganges der Anzahlung hat der Veranstalter das Recht, den Aussteller von der Veranstaltung und den begleitenden Medialeistungen ganz oder teilweise auszuschließen. Eine Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
(5) Die Standmiete und die sonstigen Entgelte sind Nettobeträge, neben denen die gesetzliche Umsatzsteuer, in der zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Höhe von dem Aussteller zu zahlen ist.
(6) Über sämtliche technischen Details des Standbaus, die detaillierte Höhe der Betriebs- und Allgemeinkosten gemäß Punkt (2)3 und (2)4 inkl. Preise für etwaige zusätzliche Mietobjekte wie Standausstattung und Dekoartikel wird eine gesonderte Vereinbarung mittels Bestellformular geschlossen.
(7) Für die Bereitstellung eines Stromanschlusses kann vom Aussteller als Zusatzleistung gegen entsprechende Gebühren bestellt werden. Die Stromzufuhr wird nach tatsächlichem Verbrauch zusätzlich zur Bereitstellung des Stromanschlusses dem Aussteller verrechnet.
(8) Es fällt eine allgemeine verpflichtende Müllpauschale an. Abgesehen davon kann der Veranstalter zusätzlich eine angemessene Vergütung für die Müllbeseitigung verlangen, sollte der Stand nicht besenrein zurückgegeben werden. Der Aussteller ist verpflichtet die Entsorgung von Sondermüll anzumelden. Für die Entsorgung von unangemeldetem Müll kann eine Gebühr in Höhe von EUR 120/m3 berechnet werden.
(9) Gerät der Aussteller mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, nach dem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlich geregelten Fälle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt. Im Falle des Rücktritts wird der Aussteller mit einem Betrag entsprechend der Staffelung in Ziffer 4 Abs. 3 belastet.
(10) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen hat der Veranstalter am eingebrachten Ausstellergut und anderweitiger Standausrüstung ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. Die Gegenstände können auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert werden. Diese können vom Veranstalter nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen.
(11) Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5. STANDAUFBAU | GESTALTUNG DER STÄNDE | STANDABBAU
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, die Zurverfügungstellung einer Standfläche in dem einzelvertraglich vereinbarten, in Prospekten sowie Anmeldeunterlagen dargestellten Ausmaß und den darin dargestellten Eigenschaften. Darüber hinaus berechtigt die Teilnahme den Aussteller zur Nutzung der in den Veranstaltungsräumlichkeiten verfügbaren Aufenthaltsräume, WC Anlagen etc. die Nutzung der Bühne für Vorträge, Aufführungen etc. ist nach konkreter Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Nutzung der Bühne aus organisatorischen Gründen abzulehnen.
Der Aussteller sowie dessen Mitarbeiter sind berechtigt, die Veranstaltungshalle zu den allgemeinen, vom Veranstalter bekannt gegebenen Betriebs- und Öffnungszeigen zu nutzen.
Die Anlieferung, Auf- und Abbau des jeweiligen Ausstellungsstandes sowie sonstigen Equipments erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Ausstellers.
(2) Die individuelle Gestaltung der Flächen und der Stände durch den Aussteller muss den bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
(3) Die Gestaltung und der Aufbau des Standes haben so zu erfolgen, dass keine benachbarten Standflächen durch Exponate, Werbeflächen, Schauobjekte oder sonst wie beeinträchtigt werden. Eine Bebauung oder Belegung von Gangflächen mit Standbauelementen, Waren oder Sonstigem ist nicht gestattet.
(4) Werbemittel wie Roll ups, Beachflags, usw. sind ausnahmslos auszuschließen und dürfen nicht verwendet werden.
(5) Die für den Stand als Mietgegenstand zur Verfügung gestellten Artikel bleiben im Eigentum des Veranstalters und sind im gereinigten Zustand nach dem Ende der Veranstaltung an den Veranstalter zu retournieren.
(6) Der Standaufbau beginnt am 21.05.2023 um 12:00 Uhr und muss bis 19:00 Uhr vollständig beendet sein.
(7) Der Standabbau beginnt am 23.05.2023 nach Beendigung der Veranstaltung, frühestens jedoch ab 18:00 bis 22:00 Uhr.
(8) Vor Beendigung der Veranstaltung darf kein Stand ganz oder teilweise geräumt werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Aussteller verpflichtet, an den Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe des halben für die Veranstaltung vereinbarten Marketingbeitrag zu zahlen.
(9) Die Standfläche ist in dem ursprünglichen Zustand an den Veranstalter zurückzugeben. Aufgebrauchtes Material, Fundamente, Ausgrabungen, Beschädigungen sowie Teppichklebeband und Klebereste sind restlos und ohne Beschädigung des Untergrundes von dem Aussteller zu beseitigen. Anderenfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleibt hiervon unberührt.
(10) Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials. Stände und Ausstellungsgüter, die zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin noch nicht abgebaut oder beseitigt wurden, können von dem Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für Verlust oder Beschädigung von dem Veranstalter bei einem Spediteur auf Kosten des Ausstellers eingelagert werden. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleibt hiervon unberührt.

6. RÜCKTRITT | KÜNDIGUNG DES AUSTELLERS
(1) Ein Rücktritt vom Ausstellervertrag (Anmeldung) muss schriftlich erfolgen und ist erst mit schriftlicher Bestätigung des Rücktritteingangs (Post, Fax oder E-Mail) durch den Veranstalter wirksam.
(2) Bis zu 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung ist eine Stornierung des Veranstaltungsvertrages möglich, hierfür werden 50 % der vereinbarten Vergütung als Stornierungsgebühr fällig. Danach ist eine Stornierung des Veranstaltungsvertrages nur mehr mit 100% der vereinbarten Vergütung möglich.
(3) Der Aussteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Ausstellungsvertrag mit dem Veranstalter an Dritte abzutreten.

7. RÜCKTRITT | KÜNDIGUNG DES VERANSTALTERS
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Ausstellungsvertrag mit dem Aussteller zurückzutreten oder Schadenersatz von dem Aussteller zu verlangen, wenn der Aussteller trotz einer entsprechenden Aufforderung des Veranstalters und fruchtlosem Verstreichen einer von dem Veranstalter gesetzten angemessenen Nachfrist- nicht im Sinne von Punkt 9 dieser Bestimmungen gemeldete oder nicht zugelassene Waren oder Dienstleistungen oder gebrauchte Waren ausstellt, soweit letztere nicht der Vorführung dienen, – sich mit Zahlungen an den Veranstalter in Verzug befindet, – ohne Zustimmung des Veranstalters Standfläche untervermietet oder Dritten zur Nutzung überlässt, – den Stand auf- oder -abbau außerhalb der in den besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen des Veranstalters für diese Veranstaltung genannten Fristen vornimmt- sich nicht an die Vorgaben für die Gestaltung und die Ausstattung des Standes hält oder- der Aussteller nach Abschluss des Ausstellungsvertrages leistungsunfähig wird oder seine Leistungsfähigkeit gefährdet ist oder der Veranstalter von der mangelnden oder gefährdeten Leistungsfähigkeit des Ausstellers nach Abschluss des Ausstellungsvertrages Kenntnis erlangt, sofern der Aussteller nicht innerhalb der von dem Veranstalter zu setzenden Nachfrist die Zahlung an den Veranstalter bewirkt oder diesem Sicherheit leistet.
(2) Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, steht dem Veranstalter gegen den Aussteller ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des gesamten vertraglich vereinbarten Marketingbeitrages sowie auf Zahlung der bereits entstandenen Nebenkosten zu. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruchs durch den Veranstalter gegen den Aussteller bleibt vorbehalten. Dem Aussteller ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.
(3) Statt des Rücktritts und der Geltendmachung von Schadenersatz kann der Veranstalter nach seiner Wahl den Aussteller im Falle der Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren zur Entfernung dieser Waren, im Falle der Untervermietung oder Überlassung des Standes an Dritte ohne Zustimmung des Veranstalters zur Räumung des Standes durch den Dritten, im Falle der Nichteinhaltung der Vorgaben zur Gestaltung und Ausstattung des Standes zur Anpassung der Gestaltung oder Entfernung des Standes verpflichten; im Falle des Zahlungsverzuges, des verspäteten Standaufbaus und der Leistungsgefährdung kann der Veranstalter dem Aussteller einen anderen Stand unter Anpassung des geschuldeten Mietzinses zuteilen.

8. GEWÄHRLEISTUNG
(1) Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standbaus oder der Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag schriftlich mitzuteilen, so dass der Veranstalter etwaige vorhandene Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen nur unter den Voraussetzungen von Punkt 10 zu Ansprüchen gegen den Veranstalter.
(2) Der Veranstalter wird die Veranstaltung im Vorfeld öffentlich bewerben. Dennoch übernimmt der Veranstalter keine wie immer geartete Haftung für ein bestimmtes Besucheraufkommen, eine bestimmte Kundenfrequenz, einen bestimmten Werbewert, Anzahl an Nennungen in Medien oder jeden sonstigen Vorteil in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis.

9. AUSSTELLUNGSGÜTER
(1) Der Aussteller hat dem Veranstalter eine Liste aller wesentlichen Exponate bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu schicken.
(2) Insbesondere müssen feuergefährliche, erschütterungs- und geruchsintensive oder Exponate, deren Vorführung mit großem Lärm verbunden sind, ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt werden.
(3) Ausstellungsstücke dürfen während der Laufzeit nicht entfernt werden.
(4) Ausstellungsgüter, die durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Veranstaltungsbetriebes hervorrufen, insbesondere zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung von anderen Ausstellern, Veranstaltungsteilnehmern oder von Ausstellungsgütern anderer Aussteller führen wie auch gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, sind auf Verlangen vom Veranstalter sofort zu entfernen.
(5) Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen und der Veranstalter hierfür eine Genehmigung erteilt hat, die unter (4) genannten Eigenschaften jedoch nicht erkannt werden konnten.
(6) Kommt der Aussteller dem Verlangen des Veranstalters nicht unverzüglich nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Gefahr und Kosten des Ausstellers zu entfernen. Hinsichtlich der Kosten erwirbt der Veranstalter ein Pfandrecht an den Ausstellungsgütern. Diese können vom Veranstalter nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen.
(7) Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(8) Dem Aussteller erwachsen hieraus keinerlei Ansprüche gegen die ROLLING PIN Event GmbH, insbesondere auf Kündigung oder Schadenersatz.

10. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
(1) Die ordnungsgemäße Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes, der Montage und Demontage sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers.
(2) Jedwede Haftung des Veranstalters für Schäden und Verlust an Sachen des Ausstellers sowie jedwede Schäden, die dem Aussteller sowie dessen Kunden, Dienstnehmern etc. an der Gesundheit entstehen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn sowie reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Ungeachtet dessen wird die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf das Dreifache der mit dem Aussteller vereinbarten Miete (exklusive Betriebskosten) beschränkt. Der Veranstalter ist nicht zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet.
(3) Der Aussteller haftet für jeden Schaden, den er oder seine Beauftragten, Angestellten oder von ihm beauftragten Firmen an Personen und Sachwerten des Veranstalters oder anderen verursachen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Missachtung der einschlägigen orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen, veranstaltungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch solche des Arbeitsrechts sowie des Arbeitnehmerschutzes, die Aussteller betreffen, entstehen und verpflichtet sich, den Veranstalter hinsichtlich sämtlicher Schäden die diesem hieraus direkt oder infolge der Inanspruchnahme durch Gerichte und Behörden wegen eines dem Aussteller zuzurechnenden Verhaltens vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
(4) In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Öffnungszeigen (insbesondere nachts) vom Stand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Das Übernachten in der Veranstaltungsräumlichkeit ist verboten.

11. WERBUNG, VERKAUF UND VORFÜHRUNGEN
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausgabe und das Zurschaustellung von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben könnten, zu untersagen.
(2) Alle Arten von Vorführungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
(3) Trotz erteilter Genehmigung ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, Vorführungen oder Werbung einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebes führen, gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnung oder die guten Sitten verstoßen, weltanschaulichen oder politischen Charakter haben.
(4) Dem Aussteller ist es gestattet unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Waren direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Die Aussteller haben die Regeln eines lauteren Wettbewerbes einzuhalten, insbesondere Hausieren, marktschreierisches Anbieten, Offerte von Nichtausstellern sind, sofern der Untervermietung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde, strengstens verboten. Die Waren dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Ausstellungsplatzes angeboten werden. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung zu schließen. Feuergefährliche, übelriechende oder die Umgebung belästigende Exponate sind von der Ausstellung ausgeschlossen. Für die Abwicklung derartiger Geschäfte ist der Aussteller allein verantwortlich. Der Veranstalter kann hierfür in keiner Weise Garantien oder Verantwortung übernehmen.

12. BEWACHUNG | HAUSORDNUNG | HAUSRECHT
(1) Angesichts der Vielzahl der sich bei einer Veranstaltung auf dem Gelände befindlichen Personen kann der Veranstalter jedoch in keinem Falle eine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle übernehmen.
(2) Der Aussteller hat in jedem Falle selbst für die Bewachung seines Standes und seines Ausstellungsgutes zu sorgen. Entsprechendes Wachpersonal kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter und nur bei der von dieser zugelassenen Wachfirma beantragt und beauftragt werden. Der Veranstalter übernimmt für die Wachen keinerlei Haftung. Die Kosten trägt der Aussteller.
(3) Es wird empfohlen eine Diebstahlversicherung abzuschließen.
(4) Der Veranstalter übt auf der gesamten Veranstaltungsfläche während der Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt, in Ausübung des Hausrechts Weisungen an den Aussteller zu erteilen.
(5) Der Aussteller und seine Erfüllungsgehilfen sowie von dem Aussteller beschäftigte Personen dürfen das Gelände der Ausstellungsflächen erst eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung betreten und haben das Gelände spätestens eine Stunde nach Ende der Öffnungszeit der Veranstaltung zu verlassen. Eine Übernachtung auf dem Gelände ist nicht gestattet.
(6) Das Mitbringen von Tieren auf das Gelände der Ausstellungsflächen ist nicht gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt zu der ROLLING PIN CONVENTION.

13. VORBEHALTE
(1) Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Teilnahmebedingungen.
(2) Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Punkte in vollem Umfang gültig.
(3) Ergänzend gelten die Sicherheitsbestimmungen des Veranstaltungsortes sowie die Standbaubestimmungen des Veranstalters in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung. Aus den Sicherheitsbestimmungen ergeben sich insbesondere technische Anforderungen an die Standbausicherheit, die Prüfung der Standbausicherheit sowie des Brandschutzes. Ggf. ist eine Prüfung der Standbausicherheit durch den Geländebetreiber notwendig. Hierdurch können weitere Kosten entstehen.
(4) Der Aussteller hat sich ebenfalls über alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf das Ausstellungsgut, zu informieren und diese zu beachten.
(5) Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Geräte usw. entsteht, haftet der Aussteller.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, die vorläufigen Flächenpläne bis zum Veranstaltungsbeginn abzuändern.
(7) Der Veranstalter ist berechtigt, den Titel der Ausstellung nach eigenem Ermessen zu verändern. Die Änderung des Titels soll dem Aussteller möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

14. VERANSTALTUNGSAUSFALL | VERANSTALTUNGSVERSCHIEBUNG | VERANSTALTUNGSVERKÜRZUNG
(1) Ist die Durchführung der Veranstaltung durch ein unvorhergesehenes Ereignis ganz oder teilweise nicht durchführbar, oder kann diese nicht in der Art wie vorgesehen durchgeführt werden, insbesondere aufgrund von Terroranschlägen/ Warnungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördlicher Empfehlungen oder Anordnungen, angeordneter Räumung oder Stilllegung, baulichen Veränderungen seitens des Vermieters oder sonstiger höherer Gewalt, ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen und/ oder nur in Teilen durchzuführen. Hierüber hat der Veranstalter den Aussteller rechtzeitig zu unterrichten.
(2) Ausdrücklich als vereinbart gilt, dass das Recht des Veranstalters, die Veranstaltung abzusagen und zu verschieben nicht auf Fälle beschränkt bleibt, in denen die Veranstaltung behördlich untersagt oder durch die Durchführung durch behördliche Maßnahmen erschwert wird. Das Recht zur Verschiebung bzw. Absage kommt dem Veranstalter insbesondere auch dann zu, wenn aufgrund sonstiger Umstände (insbesondere gesunkenem Kundeninteresse oder Verunsicherung potentieller Kunden infolge herrschender Pandemien) mit einem so geringen Besucheraufkommen gerechnet werden muss, dass die Veranstaltung kein wirtschaftlich positives Ergebnis erzielen wird. Die Beurteilung des Vorliegens dieser Umstände obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
Ein wie immer gearteter Ersatzanspruch des Ausstellers über die in diesem Punkte geregelten Ansprüche hinaus, die dem Aussteller durch eine Verschiebung oder gänzliche Absage der Veranstaltung entstehen, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich den Ersatz entgangener Gewinne, frustrierter Aufwendungen und Werbekosten etc.
(3) Sollte die Veranstaltung auf Grund einer der unter 14.1. genannten oder ähnlichen Gründen vom Veranstalter abgesagt werden müssen, so erhält der Aussteller seine evtl. bereits geleistete Vorauszahlung innerhalb von 14 Tagen vom Veranstalter rückerstattet.
(4) Sollte die Veranstaltung auf Grund einer der unter 14.1. genannten oder ähnlichen Gründen vom Veranstalter auf einen neuen Termin verschoben werden müssen, so steht dem Aussteller innerhalb von 14 Tage nach Mitteilung des Veranstalters ein kostenloses Rücktritts-/Kündigungsrecht zu.
(5) Sollte die Veranstaltung auf Grund einer der unter 14.1. genannten oder ähnlichen Gründen nur verkürzt durchgeführt werden können, so steht dem Veranstalter den auf den erbrachten Teil der Leistungen entfallenden Anteil der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung zu. Eine vom Aussteller bereits darüber hinaus geleistete Vergütung ist dem Aussteller vom Veranstalter rückzuerstatten.
(6) In allen Fällen eines Veranstaltungsausfalls, einer Veranstaltungsverschiebung oder Veranstaltungsverkürzung sind jegliche Schadenersatzansprüche des Ausstellers oder dessen Lieferanten, Dienstleister, Unteraussteller etc. gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich ausgeschlossen. Der Aussteller hat den Veranstalter vor allen eventueller Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

15. FOTOGRAFIEREN, FILMEN, VIDEOAUFNAHMEN UND ZEICHNEN
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Kongressgeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen, dies sowohl in Druckwerken als auch im Internet (Homepage, Social-Media etc.) zu verwenden.
(2) Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung und beauftragt den Veranstalter als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO, dass Aufnahmen vom Veranstalter verarbeitet (erstellt, gespeichert, organisiert, geordnet, bearbeitet, ausgelesen, abgefragt, veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet) werden dürfen. Der Aussteller verzichtet diesbezüglich auf alle Einwendungen bezüglich gewerblicher Schutzrechte, insbesondere auf Urheberrechte, Rechte aus dem Bildnisschutz oder auf Rechte in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb soweit es sich nicht um unverzichtbare (Persönlichkeits-)Rechte handelt. Der Aussteller verpflichtet sich ferner, diese Ermächtigung Angestellte oder sonstige Vertragspartner zu überbinden und den Veranstalter hinsichtlich allfälliger Ansprüche dieser Personen wegen Verletzung von Urheberrechten oder Rechten am eigenen Bild wegen nicht erteilter oder nachträglich widerrufener Einwilligung vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
(3) Foto- und Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke des Ausstellers sind untersagt, dies gilt insbesondere für durch den Veranstalter durchgeführte Vorführungen auf den jeweiligen Bühnen.

16. LEAD SCAN APP
(1) Durch die Bestellung der Lead Scan App über das Formular auf der Website kommt ein Vertrag über die einmalige Nutzung dieser Software während der gebuchten Veranstaltung zustande. Eine Nutzung darüber hinaus wird untersagt und technisch unterbunden.
(2) Rolling Pin stellt dem Aussteller spätestens 2 Wochen nach Veranstaltungsende die Daten in elektronischer, tabellarischer Form zur Verfügung.
(3) Rolling Pin sichert zu, dass der jeweilige Kunde seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten erteilt hat. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten ist der Aussteller für den Umgang mit den Daten verantwortlich und hält den Veranstalter hinsichtlich möglicher Probleme und Forderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten durch den Aussteller schad- und klaglos.

17. NICHTEINHALTUNG DER BEDINGUNGEN
(1) Im Falle von Verstößen des Ausstellers gegen die Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen.

18. SCHLUSSBESTIMMUNG
(1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie „Technische Richtlinien“ und die Hausordnung zum Veranstaltungsort als in allen Teilen rechtsverbindlich an.
(2) Nebenabreden, zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.
(3) Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind innerhalb von drei Tagen nach dem Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Macht der Aussteller die Ansprüche nicht rechtzeitig gegen den Veranstalter geltend, ist der Aussteller mit diesen Ansprüchen gegen den Veranstalter ausgeschlossen.
(4) Alle Ansprüche der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. Aus vorhergehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen sind keine Rechte ableitbar.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Verstößt der Aussteller trotz Abmahnung bzw. Nachfristsetzung gegen seine vertraglichen Pflichten und insbesondere gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Veranstalter den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen.

19. JUGENDSCHUTZGESETZ
(1) Der Aussteller ist verpflichtet das Jugendschutzgesetz einzuhalten und keine alkoholischen Getränke an Jugendliche auszuschenken. Im Falle eines Verstoßes haftet der Aussteller vollumfänglich.

20. GERICHTSSTAND
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in den verbleibenden Bedingungen verbindlich. Es gilt österreichisches Recht.

21. ANWENDBARES RECHT
(1) Es ist ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Der Aussteller erklärt, dass die Anmietung des Platzes im Rahmen seines Gewerbes stattfindet und es sich um ein Unternehmensgeschäft handelt. Maßgeblich ist allein die deutsche Sprachfassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand: 04|21

ROLLING PIN Event GmbH | Reininghausstraße 13a | A-8020 Graz | Tel. 0043-316-584-946-0 | ichwill@rollingpin.com | www.rollingpin.com | Geschäftsführer: Jürgen Pichler

Stand 12.04.2023, Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DAS PROGRAMM „TOP-ARBEITGEBER“

 

1.ALLGEMEINES

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen auf sämtliche Angebote, Bestellungen, Aufträge und Rechtsgeschäfte zwischen der ROLLING PIN Media GmbH, Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz, Tel. 0043-316-584 946-0, E-Mail:support@rollingpin.com – in der Folge kurz „ROLLING PIN“ genannt – und den Kunden für die gesamte Abwicklung im Rahmen des von Rolling Pin entwickelten Produktes „TOP-Arbeitgeber“ zur Anwendung.

1.2. Mit Teilnahme an dem Programm „TOP-Arbeitgeber“ unterwirft sich der Kunde uneingeschränkt den vorliegenden Bedingungen sowie gegebenenfalls zusätzlichen, im Rahmen des Programms bekannt gegebenen Bedingungen.

1.3. Der Anwendung fremder AGB wird ausdrücklich auch für den Fall widersprochen, dass diese Rolling Pin bekannt sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Mitarbeitern von Rolling Pin Zusagen und sonstige von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen dezidiert untersagt sind. Abweichungen hiervon oder den sonstigen Bestimmungen dieser AGB bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

1.4. Soweit laut den nachstehenden Bestimmungen Erklärungen schriftlich zu erteilen sind, gilt, dass E-Mails und Fax dem Schriftlichkeitsgebot entsprechen. Erklärungen per E-Mail sind zu ihrer Wirksamkeit stets an ichwill@rollingpin.at zu richten. 

 

2.TEILNAHME / VERTRAGSSCHLUSS 

2.1. Erklärungen von Rolling Pin (insbesondere auf Webauftritten, Prospekten, etc.) im Rahmen der Anbahnung des Vertrags oder sonstiger Werbung verstehen sich als unverbindliche Einladung an Interessenten zur Erteilung Angebotes.

2.2. Der Vertragsschluss erfolgt nach vollständiger Registrierung des Kunden und Erklärung der Teilnahme unter rollingpin.at/toparbeitgeber durch ausdrückliche schriftliche Annahme durch Rolling Pin. Alternativ steht es Rolling Pin frei, den Vertrag durch faktische Handlungen, das ist die Übermittlung des Kriterienkatalogs an den Kunden.

2.3. Rolling Pin bleibt vorbehalten, Teilnahmeerklärungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Darüber hinaus bleibt Rollin Pin vorbehalten, auch nach Abschluss eines Auftrages von diesem zurückzutreten, sofern der Kunde wesentlichen Pflichten dieses Vertrages nicht nachkommt.

2.4. Rolling Pin bleibt weiters vorbehalten, auch während der Laufzeit des Vertrages die Durchführung des Audits oder die Verleihung des Siegels von der Begleichung offener Rechnungen durch den Kunden abhängig zu machen. Kommt der Kunde der Zahlung trotz Aufforderung nicht binnen 5 Tagen nach, ist Rolling berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung von dem Auftragsverhältnis zurückzutreten. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen findet nicht statt.

 

3.INHALT

3.1. Bei dem Programm „TOP-Arbeitgeber“ handelt es sich um ein von Rolling Pin zu vergebendes Gütesiegel, welches den Kunden die Möglichkeit bieten soll, sich auf dem Arbeitsmarkt von anderen Arbeitgebern abzuheben.
Rolling Pin hat auf Basis der Befragung von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in der Gastronomie und Hotellerie einen Katalog von objektiv messbaren Kriterien und Merkmalen (zB monetäre Leistungen, Verpflegung etc.) erstellt, die Arbeitnehmer:innen als positiv wahrnehmen.  Diesen Kriterien wurde anhand eines Punktesystems jeweils eine Wertigkeit zugeordnet.

3.2. Die Auswahl der Kriterien sowie deren Gewichtung erfolgt auf Basis der Angaben der von Rolling Pin befragten Personen sowie auf den Erfahrungen Rolling Pins respektive dessen Mitarbeitern. Der Kunde nimmt jedoch zustimmend zur Kenntnis, dass der Kriterienkatalog trotz sorgfältiger Erstellung nicht objektivierbare Parameter (wie etwa Klima, Kollegialität, usw.), nicht oder nur in untergeordneter Weise abgebildet werden können.

3.3. Mit Vertragsschluss erhält der Kunde von Rolling Pin diesen Kriterienkatalog übermittelt. Der Kunde hat binnen einer gesondert bekannt gegebenen Frist die Möglichkeit, Rolling Pin Nachweise dafür zu übermitteln, dass sein Betrieb einzelne oder sämtliche der im Katalog angeführter Kriterien erfüllt. Die Übermittlung hat ausschließlich per E-Mail mittels gängiger Dateiformate (jpg, pdf) zu erfolgen. Werden zu einzelnen Kriterien keine oder nicht verwertbare Nachweise übermittelt, gilt das Kriterium als nicht erfüllt. Nach Ablauf der bekannt gegebenen Frist übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen nicht urgiert werden.

3.4. Die Prüfung und Bewertung der übermittelten Nachweise und Unterlagen erfolgt durch einen von Rolling Pin zu bestimmenden Auditor. Die Auswahl des Auditors obliegt ausschließlich Rolling Pin, die Prüfung und Bewertung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

3.5. Erreicht der Kunde aufgrund der von ihm eingereichten Nachweise zumindest 80% der höchstens zu erreichenden Punktezahl, erhält er die Auszeichnung „TOP-Arbeitgeber“ und ist nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen berechtigt, seinen Betrieb mit dem Siegel zu bewerben.

3.6. Der Kunde wird nach erfolgtem Audit von Rolling Pin schriftlich über das Erreichen oder Nichterreichen der notwendigen Punktezahl informiert. Darüber hinaus erhält der Kunde einen anonymisierten Benchmarktbericht um sein Ergebnis in Bezug zum Ergebnis anderer Teilnehmer einschätzen zu können. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Entscheidung von Rolling Pin abschießend ist. Der Kunde erklärt mit Teilnahme an dem Programm unwiderruflich, sich der Beurteilung des Audits zu unterwerfen.

3.7. Mit Erreichen der notwendigen Punktezahl hat der Kunde Anspruch auf nachstehende Leistungen:

 – Präsentation des Betriebes und Verleihung des Siegels „TOP-Arbeitgeber“ im Rahmen der nächsten Rolling Pin Convention, wobei Kunden mit Sitz in Deutschland im Rahmen der Rolling Pin Convention in Berlin, Kunden mit Sitz in Österreich im Rahmen der Rolling Pin Convention in Graz ausgezeichnet werden. Auftraggeber mit Sitz in anderen europäischen Staaten dürfen wählen, bei welcher Convention die Auszeichnung erfolgen soll. Die Kosten der Anreise trägt der Kunde selbst.

 – Der Kunde wird bei Inseraten in Medien von Rolling Pin sowie in der Jobbörse ausdrücklich als „TOP-Arbeitgeber“ gekennzeichnet.

 – Der Kunde ist weiters berechtigt, das Siegel „TOP-Arbeitgeber“ für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beginn der Rolling Pin Convention, in deren Rahmen die Auszeichnung erfolgt, auf seinem Webauftritt, in Anzeigen, auf seinem Briefpapier oder Prospekten zu verwenden. Bei einem unterjährigen Vertragsabschluss gilt das Siegel bis zur nächsten Rolling Pin Convention im Land des Kunden.

 – Die Berechtigung beinhaltet ausschließlich die Nutzung des von Rolling Pin zur Verfügung gestellten Siegels. Bearbeitungen durch den Kunden sind ausdrücklich untersagt. 

 – Die Berechtigung erlischt mit dem letzten Tag der Frist, ohne, dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Mit Ablauf der Berechtigung verpflichtet sich der Kunde, die Nutzung des Siegels zu unterlassen, dieses von Webauftritten, aus Anzeige etc. zu entfernen, Prospekte, Papiere etc. nicht mehr zu verwenden.

3.8. Der Kunde erklärt, mit der Veröffentlichung seines positiven Ergebnisses samt Fotos und Logos des Betriebes auf den Plattformen von Rolling Pin einverstanden zu sein. Dazu verpflichtet er sich, Rolling Pin zeitgerecht nach Aufforderung entsprechende Bilder, Informationen etc. zukommen zu lassen. Weiters erklärt der Kunde, mit einer Nennung im Zuge der Urkundenübergabe auf den Rolling Pin Conventions einverstanden zu sein.

3.9. Sollte die Abhaltung der Rolling Pin Conventions aufgrund von faktischen bzw rechtlichen Umständen nicht möglich sein, beginnt die die Berechtigung des Kunden, das Gütesiegel zu verwenden, mit dem Tag an dem die Rolling Pin Convention, für die sich der Auftraggeber angemeldet hat, stattgefunden hätte. Eine Entgeltminderung für den Entfall der Auszeichnung im Rahmen der Convention findet nicht statt.

3.10. Für den Fall der Nichterreichung der erforderlichen Punktezahl hat der Kunde Anspruch auf folgende Leistungen:

 – Einen detaillierten Benchmarkt-Bericht zum Zweck des Vergleichs mit anderen Teilnehmern sowie vier ¼ Seiten Stelleninserate im Print- & E-Paper-Magazin von Rolling Pin. Die Inserate können binnen 12 Monaten ab Mitteilung des Ergebnisses in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich Fristen, Inhalte etc. gelten die AGB von Rolling Pin. Nicht in Anspruch genommene Inserate verfallen.

 – Eine Einladung für bis zu 10 Personen zu einer Rolling Pin.Convention nach Wahl des Kunden (Berlin / Graz).

 

4.VORZEITIGE AUFLÖSUNG/STORNO 

4.1. Rolling Pin behält sich das Recht vor, Kunden bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere für den Fall der Übermittlung von falschen oder verfälschten Nachweisen von der Teilnahme am Programm „Top-Arbeitgeber“ auszuschließen.

4.2. Zudem behält sich Rolling Pin vor, die Durchführung des Programmes „Top-Arbeitgeber“ zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Rolling Pin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Programmes nicht gewährleistet werden kann. Tritt dieser Fall ein, erhält der Kunde das von ihm geleistete Entgelt aliquot entsprechend der entgangenen Laufzeit rückerstattet.

4.3. Der Kunde ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, seine Teilnahme zu widerrufen. Erfolgt der Widerruf nach Durchführung des Audits, ist Rolling Pin jedoch berechtigt, 100% des Auftragswertes einzubehalten. Sämtliche Stornierungen sind schriftlich an Rolling Pin zu übermitteln.

4.4. Ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung durch den Kunden bei Rolling Pin treten die Leistungen von Rolling Pin außer Kraft. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, das Siegel „TOP-Arbeitgeber“ weiterzuverwenden. Zudem erlischt die gesonderte Kennzeichnung in der Jobbörse von Rolling Pin als „TOP-Arbeitgeber“.

 

5.WIDERRUF DER AUSZEICHNUNG 

5.1. Rolling Pin behält sich das Recht vor, Kunden, die mit dem Gütesiegel „TOP-Arbeitgeber“ ausgezeichnet wurden, die Verwendung des Gütesiegels bei Vorliegen insbesondere eines der nachstehend angeführten wichtigen Grundes nachträglich zu untersagen sowie die Ehrung (öffentlich) zu widerrufen:- Rolling Pin erlangt Kenntnis darüber, dass die vom Auftraggeber für das durchgeführte Audit übermittelten Unterlagen sowie die sonst zur Verfügung gestellten Informationen nicht den Tatsachen entsprechen und die Auszeichnung somit erschlichen wurde;- Missbräuchliche Verwendung des Gütesiegels, insbesondere für einen Betrieb, für welchen das Recht zur Führung nicht eingeräumt wurde;- Wegfall von wesentlichen Kriterien, die Basis für die Verleihung der Auszeichnung waren, insbesondere, wenn Vergünstigungen für Mitarbeiter:innen, Überzahlungen etc. nach der Auszeichnung nicht mehr gewährt werden;

5.2. Sollte ein unter Punkt 5.1. dargestellter oder ein sonstiger wichtiger Grund, der zum Widerruf der Auszeichnung berechtigt, vorliegen, verpflichtet sich Rolling Pin den betroffenen Kunden binnen angemessener Frist vom Vorliegen eines Widerrufsgrundes in Kenntnis zu setzen und räumt diesem die Möglichkeit ein, binnen einer Frist von 14 Tagen hierüber eine Stellungnahme abzugeben.Verstreicht die Frist fruchtlos bzw gelingt es dem Kunden nicht entsprechende Nachweise über das Nichtbestehen eines Widerrufsgrundes zu liefern, wird Rolling Pin dem Kunden die Verwendung des Gütesiegels untersagen sowie die Ehrung (öffentlich) widerrufen. Macht Rolling Pin von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat der Kunden keinen Anspruch auf Rückerstattung des entrichteten Entgelts.

 

6.VERRECHNUNG 

6.1.Die Berechnung des Entgelts erfolgt auf Basis der bei Vertragsabschluss gültigen Konditionen, abrufbar unter www.rollingpin.com/toparbeitgeber.

6.2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen. Rolling Pin behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts zuzuwarten.

6.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 12% als vereinbart. In jedem Säumnisfall ist Rolling Pin zudem berechtigt, € 5,- an Spesen pro Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibung sind ebenso vom Auftraggeber zu ersetzen.

6.4. Festgehalten wird, dass das Entgelt in voller, zwischen den Vertragsparteien vereinbarter Höhe ebenso zu entrichten ist, wenn der Kunde die Kriterien nicht erfüllt bzw die Wertung nicht erreicht hat. Diesbezügliche Rückforderungsansprüche des Kunden gegenüber Rolling Pin sind sohin ausgeschlossen.

 

7.HAFTUNGEN 

7.1.Festgehalten wird, dass Rolling Pin die Vergabe des Gütesiegels „TOP-Arbeitgeber“ ausschließlich anhand der von den einzelnen Kunden übermittelten Unterlagen sowie Informationen erfolgt und eine eingehende Prüfung (auch stichprobenartig) nicht möglich ist. Rolling Pin übernimmt daher keinerlei Haftung für die Richtigkeit der von Kunden gemachten Angaben. Ansprüche eines Kunden wegen unrichtiger Erteilung des Gütesiegels an Konkurrenten des Kunden sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, Rolling Pin in Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegenüber dem Kunden aufgrund einer unrichtigen Verleihung des Gütesiegels insbesondere aufgrund der Übermittlung von unechten Urkunden vollkommen schad- und klaglos zu halten.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich Rolling Pin, allenfalls zu schaltenden digitalen Inhalte fristgerecht in dem von Rolling Pin vorgegebenen Dateiformat bereitzustellen. Sind Gegenstand der Schaltungen Bilder, Videos oä. übernimmt Rolling Pin keinerlei Haftung dafür, dass diese Inhalte, insbesondere Videos oder sonstige Präsentationen etc. für Kunden aus welchen Gründen auch immer technisch nicht darstellbar sind.

7.4. Der Kunde nimmt darüber hinaus ausdrücklich zur Kenntnis, dass Rolling Pin keine Zusage für eine bestimmte Reichweite, einen bestimmten Werbewert, einer Steigerung der Anzahl von Bewerbungen oder sonstige Vorteile erklärt.

 

8.SONSTIGES 

8.1. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Auftraggebern und der Rolling Pin unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

9.DATENSCHUTZ 

9.1. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden von Rolling Pin unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten die Tatsache der Teilnahme, sowie für die Dauer des Programmes „TOP-Arbeitgeber“ die angegebenen persönlichen Daten, wie E-Mailadresse sowie Namen. Die Speicherung und Verwendung dieser Daten ist für die Teilnahme notwendig.

9.2. Darüber hinaus werden im Fall einer Beschwerde eines Auftraggebers dessen bekannt gegebene Daten, seine Teilnahmeerklärung sowie das Datum derselben gespeichert. Die Berechtigung hierauf beruht auf den gerechtfertigten Interesse der Abwehr potentieller Ansprüche.

9.3. Kunden können sich jederzeit an Rolling Pin wenden, um ihre gesetzmäßigen Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung wahrzunehmen. Das sind insbesondere:

 – Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung;
 – Recht auf Richtigstellung;
 – Recht auf Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten;
 – Recht auf Widerspruch;
 – Recht auf Widerruf der Einwilligung;
 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie Sperrung;
 – Recht auf Datenübertragbarkeit;

9.4. Diese Begehren auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und / oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, sind anichwill@rollingpin.com zu richten. Dem Schreiben anzufügen ist eine eindeutiger und nachvollziehbarer Identifikationsnachweis, damit Rolling Pin die datenschutzkonforme Antwort an die tatsächlich betroffene Person übermitteln kann. Rolling Pin wird längstens binnen eines Monates auf den Antrag reagieren und im Falle einer Ablehnung selbige begründen. Für den Fall eines berechtigten Löschungs- oder Berichtigungsbegehrens wird dies auch an die Empfänger von personenbezogenen Daten zur Durchführung im automationsunterstützten Wege weitergeleitet.

9.5. Wenn Kunden der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Rolling Pin gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at/) zu beschweren.