Corona: Die wichtigsten Infos zum Verlustrücktrag für die österreichische Gastronomie

Wie sich österreichische Gastronomen bereits bezahlte Steuern aus den letzten beiden Jahren zurückholen können.
Juni 17, 2020 | Fotos: beigestellt

Dank der von ROLLING PIN initiierten Petition Rettet die Gastro dürfen Gastronomiebetriebe in Österreich endlich aufatmen. In den vergangenen zwei Wochen gab es – nach dem Startschuss der bundesweit diskutierten Petition – bereits intensive Treffen der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vertretern der Gastronomie.

In den Workshops erarbeiteten etwa ROLLING PIN CEO Jürgen Pichler, Sacher-Chef Matthias Winkler, Spitzengastronomen wie Heinz Reitbauer (Steirereck im Stadtpark), Andreas Döllerer (Döllerers Genusswelten), Haya Molcho (NENI), Heiner Raschhofer (Glorious Bastards), Christian Chytil (impacts Catering), Christof Widakovich (Grossauer Gruppe) und Tobias Müller (Mochi) mit Kanzler Kurz und Tourismusministerin Köstinger zusätzliche Maßnahmen.

Verlustrücktrag – Was bedeutet das für die Liquidität?

Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen soll nun auch der sogenannte Verlustrücktrag Liquidität für Unternehmen schaffen. In Österreich kennen wir bislang nur den Verlustvortrag. Das heißt, dass Verluste aus der Vergangenheit die Steuerzahlungen in zukünftigen Jahren, in denen Gewinne geschrieben werden, reduzieren.

Der Verlustrücktrag hingegen greift in die Vergangenheit: Verluste des laufenden Jahres sollen nachträglich den letzten beiden Vorjahresgewinnen (2018 und 2019) gegengerechnet werden können und so die Steuerbelastung verringern. Genauere Details werden seitens der österreichischen Bundesregierung noch ausgearbeitet.

Mit dem Verlustrücktrag können sich Gastronomen bereits bezahlte Steuern aus 2018 und 2019 wieder zurückholen.

Wieviel Geld bekommt man zurück?

Ein Beispiel, wie der Verlustrücktrag aussehen könnte: Sie haben in der Rechtsform einer GmbH im Jahr 2019 einen Gewinn von 50.000 Euro erzielt und dafür 12.500 Euro (25 %) Körperschaftssteuer zu entrichten bzw. schon vorausbezahlt. Wird nun im Wirtschaftsjahr 2020 ein Verlust geschrieben, kann dieser nachträglich vom Ergebnis 2019 abgezogen und die zu viel entrichtete Steuer abgezogen werden.

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In den Workshops erarbeiteten ROLLING PIN CEO Jürgen Pichler, Sacher-Chef Matthias Winkler, Spitzengastronomen wie Heinz Reitbauer (Steirereck im Stadtpark), Andreas Döllerer (Döllerers Genusswelten), Haya Molcho (NENI), Heiner Raschhofer (Glorious Bastards), Christian Chytil (impacts Catering), Christof Widakovich (Grossauer Gruppe) und Tobias Müller (Mochi) mit Kanzler Kurz und Tourismusministerin Köstinger zusätzliche Maßnahmen.

Beträgt der Verlust 2020 beispielsweise -30.000 Euro, ist die Steuerbelastung neu zu berechnen (50.000 – 30.000 = 20.000 Euro) und beträgt 5.000 Euro (25 % KÖSt). Die Differenz der Körperschaftssteuer von 7.500 Euro (12.500 – 5.000 Euro) stünde dem Unternehmen so bereits bei Erstellung des Jahresabschlusses 2019 zur Verfügung und könnte auf das Girokonto zurückbezahlt werden.

www.rettetdiegastro.at

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