Transparente Kassen: Was die Gastronomie 2020 erwartet

Die neue Kassensicherungsverordnung in Deutschland soll endgültig Schluss machen mit Schwarzgeldgeschäften und Steuerhinterziehung. Registrierkassen müssen in Zukunft sicherer und transparenter sein.
September 13, 2019 | Fotos: Shutterstock

Am 1. Januar 2020 tritt in Deutschland die neue Kassensicherungsverordnung, kurz KaSiVo, in Kraft. Sie bringt weitere Pflichten für Gastronomen und viele befürchten nun, dass ihnen die neuen Regeln die tägliche Arbeit erschweren werden. Wer im Vorhinein ein paar Punkte abklärt, muss sich aber keine Sorgen machen.

Kassensicherungsverordnung, Kassenmeldepflicht, Schwarzgeld, Steuerhinterziehung
Schwarzgeld? Soll es mit der neuen kassensicherungsverordnung in der Gastronomie nicht mehr geben.

Was ändert sich durch die Verordnung?

Konkret heißt die neue Verordnung «Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen». Sie wurde auf Initiative des Finanzamts bereits im Juli 2016 verabschiedet.

Die drei wichtigsten Punkte, auf die Gastronomen in Zukunft achten müssen, sind:

  • Manipulationsschutz: Bis zum 1. Januar 2020 müssen alle Registrierkassen in Deutschland mit einem Manipulationsschutz ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um eine Software, die verhindert, dass eingetragene Daten im Nachhinein verändert oder gelöscht werden können.
  • Kassenmeldepflicht: Gastronomen müssen dem Finanzamt bekanntgeben, welche Kassensysteme sie verwenden und mit wie vielen Geräten sie arbeiten.
  • Belegausgabepflicht: Gastronomen müssen ab Januar 2020 zu jedem Auftrag einen Beleg zur Verfügung stellen, damit Verkäufe besser dokumentiert und nicht nachträglich storniert werden können.

Wie funktioniert der Manipulationsschutz?

Der Manipulationsschutz ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die aus einem Sicherungsmodul, einem Speichermodul und einer digitalen Schnittstelle besteht. Das Sicherheitsmodul schützt die eingetragenen Daten vor nachträglichen Eingriffen, das Speichermodul sorgt dafür, dass sie für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert werden, und die digitale Schnittstelle ermöglicht die direkte Übertragung der Daten an das Finanzamt.

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Gastronomen müssen ihre Registrierkassen beim Finanzamt melden, und dieses kann die Daten auf der Kasse ab Januar 2020 leichter einsehen.

Was müssen Gastronomen tun?

Gastronomen müssen nun nachrüsten. Die einfachste Lösung ist, mit dem Kassenhersteller Kontakt aufzunehmen und sich zu erkundigen, ob es möglich ist, bis zur gesetzten Frist am 1. Januar 2020 eine TSE zu erhalten. Falls nicht, muss man auf ein System umsteigen, das rechtzeitig mit dem Manipulationsschutz ausgestattet werden kann. Haben Gastronomen das richtige System am Start und es vorschriftsgemäß beim Finanzamt gemeldet, steht ihnen aber abgesehen von der Belegausgabe nicht mehr Arbeit bevor.

Anbieter von Kassensystemen haben jetzt Stress, denn der Anwendungserlass des Bundesamtes für Informationstechnik wurde erst im Juni veröffentlicht. Mitte August waren die Dokumentationen verfügbar, die benötigt werden, um die Systeme entsprechend zu modifizieren und zu programmieren. Der Zeitdruck ist hoch, aber es wird davon ausgegangen, dass die namhaften Anbieter die Umstellung pünktlich abgeschlossen haben werden.

Warum wird die neue Kassensicherungsverordnung eingeführt?

Laut Schätzungen entgehen dem Fiskus durch Schwarzgeldgeschäfte in der Gastronomie jährlich fast zehn Milliarden Euro. Grund dafür sind vor allem manipulierbare Kassensysteme, die dem Betrug Tür und Tor öffnen. Damit soll ab 2020 Schluss sein. Das Finanzamt will transparentere Gastronomiebetriebe, um illegale Praktiken möglichst einzudämmen.

Im März 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen zwei Brüder angeklagt, weil sie selbst Betrugssoftware entwickelt und verkauft haben sollen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg ging davon aus, dass mehr als 1000 Gastronomen diese Software verwendet haben könnten. Mehr über diesen Fall gibt es hier.

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