Deutschland: Lockdown bis 10. Januar verlängert
Zunächst wurde der seit November bestehende Teil-Lockdown in Deutschland bis kurz vor Weihnachten verlängert. Nach den Beratungen am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten wurde ein neues Datum kommuniziert: bis 10. Jänner sollen Restaurants, Bars, Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben.
Zunächst wurde der seit November bestehende Teil-Lockdown in Deutschland bis kurz vor Weihnachten verlängert. Nach den Beratungen am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten wurde ein neues Datum kommuniziert: bis 10. Jänner sollen Restaurants, Bars, Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben.
„Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist.“
So Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Beratung mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch. Davon nimmt sie jedoch die für Weihnachten getroffenen Spezial-Regelungen aus. Am 4. Januar wird man wieder in dieser Runde zusammenkommen und die aktuelle Lage der Infektionszahlen bzw. die sieben-Tage-Inzidenz neu bewerten.
Länder fordern schnelle Auszahlung
Mit der Verlängerung des Teil-Lockdowns fordern die Vertreter der Länder unisono eine schnelle Auszahlung der angekündigten Hilfen. Viele Firmen sollen noch auf ihr Geld warten und auch die Höhe der Abschlagszahlungen wird kritisch hinterfragt. Man spricht sich für eine Erhöhung beziehungsweise ein vereinfachtes Antragsverfahren aus. Laut Bundeskanzlerin Merkel soll es Nachbesserungen geben.
Überbrückungshilfe III ab Januar
Seit 25. November 2020 kann die außerordentliche Wirtschaftshilfe, die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden. Aufgrund er Verlängerung der Schließungen wurde sie auch für den Dezember verlängert und greift den von den behördlich angeordneten Schließungen betroffenen Unternehmen mit einer Umsatzentschädigung von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes 2019 unter die Arme. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Für das kommende Jahr verlängern und erweitern wir die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der Überbrückungshilfe III bis zu 200.000 Euro pro Monat.“ Außerdem wird es eine spezielle Hilfe für Soloselbständige zu beantragen geben.
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