Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihre Aufgaben der sind aktive die Arbeitsplatzförderung, die Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie die Winterbauförderung. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %. Verschiedene Beitragssätze wie zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Arbeitsförderung nicht gebräuchlich.
Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihre Aufgaben der sind aktive die Arbeitsplatzförderung, die Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie die Winterbauförderung. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %. Verschiedene Beitragssätze wie zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Arbeitsförderung nicht gebräuchlich.