So viel tricksen ist erlaubt

ROLLING PIN verrät, wie man seine Karriere am besten verkauft, wo man tarnen und täuschen darf oder doch lieber bei der Wahrheit bleiben sollte. Denn die Konsequenzen sind alles andere als rosig.
November 13, 2015

Fotos: Werner Krug, Shutterstock
So viel tricksen beim Lebenslauf ist erlaubt

Ein Praktikum da, eine Stage dort, dazwischen noch ein paar Kurse und der eine oder andere Auslandsaufenthalt. Alles schön und gut, doch wenn eine Tätigkeit nicht belegt werden kann, wirkt ein Lebenslauf schnell unglaubwürdig.

„Ich habe alles schon gesehen und gehört. Zeugnisse sind mit Wohnungen abgebrannt, bei Überschwemmungen untergegangen oder liegen seit Jahren bei der Ex-Freundin“, verrät Christian Schweinzer, Geschäftsführer von Blackrock Recruiting und Careers. Er hat sich hauptsächlich auf die Vermittlung von Arbeitskräften in der Gastronomie spezialisiert. „Wenn ein oder zwei Belege fehlen, ist das nicht so schlimm, nur wenn gar keine vorhanden sind, wird es brenzlig“, so Schweinzer. Solche Lügen fliegen auf! Noch schlimmer würde man die Sache machen, wenn man Zeugnisse fälscht, denn damit macht man sich strafbar.

Doch wie täuscht man…

Fotos: Werner Krug, Shutterstock
So viel tricksen beim Lebenslauf ist erlaubt

Ein Praktikum da, eine Stage dort, dazwischen noch ein paar Kurse und der eine oder andere Auslandsaufenthalt. Alles schön und gut, doch wenn eine Tätigkeit nicht belegt werden kann, wirkt ein Lebenslauf schnell unglaubwürdig.

„Ich habe alles schon gesehen und gehört. Zeugnisse sind mit Wohnungen abgebrannt, bei Überschwemmungen untergegangen oder liegen seit Jahren bei der Ex-Freundin“, verrät Christian Schweinzer, Geschäftsführer von Blackrock Recruiting und Careers. Er hat sich hauptsächlich auf die Vermittlung von Arbeitskräften in der Gastronomie spezialisiert. „Wenn ein oder zwei Belege fehlen, ist das nicht so schlimm, nur wenn gar keine vorhanden sind, wird es brenzlig“, so Schweinzer. Solche Lügen fliegen auf! Noch schlimmer würde man die Sache machen, wenn man Zeugnisse fälscht, denn damit macht man sich strafbar.

Doch wie täuscht man zum Beispiel gekonnt über Arbeitslosigkeit hinweg? „Man muss sich nichts Großartiges einfallen lassen, die Wahrheit genügt. Wenn man sich eine Auszeit nehmen wollte oder etwas Nützliches gemacht hat, verstehen wir das vollkommen“, erklärt Carl-Peter Echtermeijer, Assistant General Manager der beiden Wiener 5-Sternehotels „The Ring“ und „Grand Hotel“. Ehrlich währt also diesbezüglich am längsten, aber sind die Lücken länger als drei Monate, fallen sie auf und werden beim Bewerbungsgespräch angesprochen.

Recruiting Agenturen und Headhunter übernehmen dabei gerne detektivische Aufgaben. „Wir rufen die letzten paar Betriebe an, in denen der Bewerber gearbeitet hat. Oft finden wir heraus, dass das Arbeitsverhältnis nur ein paar Wochen gedauert hat anstatt der angegeben Zeitspanne“, sagt Schweinzer.

Christian Schweinzer
"Bewerber müssen damit rechnen, dass zur Überprüfung bei den vorherigen Arbeitgebern angerufen wird."
Christian Schweinzer
Managing Director Blackrock Recruiting

Ein schlechter Eindruck und wahrscheinlich auch durch die Lappen gegangener Job bleiben übrig, wenn aus Lücken Lügen werden. Welches Unternehmen möchte schon jemanden anstellen, der von Anfang an die Vertrauensbasis verletzt? In solchen Fällen wäre es am besten, einfach die Wahrheit zu sagen. „Wenn der Bewerber allerdings in so einer Zeitspanne faul auf der Couch gelegen ist, ist er natürlich für die Stelle disqualifiziert“, so Echtermeijer.

Für solche Fälle gibt es einen kleinen Kniff: Selbstständigkeit, Aushilfsjobs oder die Pflege eines Angehörigen sind nicht nachweisbar und können im Notfall vor einer Blamage bewahren. Vorausgesetzt man kann sie glaubwürdig vermitteln und beim Bewerbungsgespräch gut auf etwaige Detailfragen über diese Tätigkeit antworten. Doch auch solche Vorgehensweisen sind mit Vorsicht anzuwenden. Wird nämlich im Nachhinein festgestellt, dass Fragen bewusst unrichtig beantwortet worden sind, muss mit einer fristlosen Kündigung gerechnet werden.

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