Über den Wolken…

…muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Ist sie das wirklich? Was kann man von einem Job als Flugbegleiterin oder „fliegender Koch“ erwarten?
November 13, 2015

zwei Stewards an Board eines Flugzeuges mit roten RosenAls Reinhard May seine wohl berühmteste Ballade schrieb, setzte der leidenschaftliche Hobbypilot seiner Liebe zum Fliegen ein musikalisches Denkmal. Was er in diesem Evergreen deutscher Liedermacherkunst nicht besang, war die Arbeit an Bord eines Verkehrsflugzeuges. Und so stellt sich die Frage: Ist die Freiheit über den Wolken auch grenzenlos, wenn man als Flugbegleiter oder Koch arbeitet? Oder haben das Image und die Arbeitsbedingungen infolge der im gesamten Luftverkehr greifenden Sparmaßnahmen gelitten?

Immerhin zeichnet sich nach sechs verlustreichen Jahren bei den Fluggesellschaften allmählich eine Kehrtwende ab. Zwar rechnet man bei der International Air Transport Association (Iata) für 2006 weltweit noch einmal mit roten Zahlen, ist aber zuversichtlich, 2007 erstmals wieder in die Gewinnzone zu kommen. In Europa geht man davon aus, dass man schon für das Jahr 2005 schwarze Zahlen schreiben kann. Dies ist vor allem den drastischen Sparmaßnahmen bei vielen Fluggesellschaften zu verdanken – insbesondere in den führenden Luftverkehrsmärkten Nordamerika und Europa.

So hat die Produktivität der Mitarbeiter seit dem Jahr 2003 um 32 Prozent zugenommen. Die Kosten für das Personal machen nun in den USA durchschnittlich 38 Prozent, in Europa 30 und in Asien 20 Prozent der Gesamtkosten einer Fluglinie aus. Positives gibt es auch zum Thema Sicherheit zu vermelden – trotz der allgemeinen Terrorangst und fünf schwerer Flugzeugabstürze im Laufe des Jahres 2005 gilt es, eines zu bedenken: Generell ist das Fliegen viel sicherer geworden. Vor 60 Jahren wurden jährlich neun Millionen Passagiere befördert und man hatte rund 400 Tote pro Jahr zu beklagen. Auch im vergangenen Jahr forderte der Flugverkehr etwa 400 Todesopfer, die Zahl der Passagiere lag aber bei zwei Milliarden!

Das Tätigkeitsprofil des Flugbegleiters

Fluglinien bieten eine Vielzahl von Jobs an, von denen ein erheblicher Teil „auf dem Boden bleibt“. Wir wollen uns in diesem Artikel aber nicht mit dem Bodenpersonal beschäftigen, sondern mit jener Berufssparte, die tatsächlich „in die Luft geht“. Dies sind neben den Piloten vor allem die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen – es dürfte allgemein bekannt sein, dass die Bezeichnung „Stewardess“ bei uns nicht mehr gebräuchlich ist! Den Beruf Flugbegleiter gibt es bereits seit den Zwanzigerjahren, und wer schon einmal geflogen ist, kann sich ein Bild von den Aufgaben eines Flugbegleiters machen. Dass der Flugbegleiter den Passagieren den Flug so angenehm wie möglich machen soll, ist bekannt, dass seine Hauptaufgabe aber darin liegt, die Befolgung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten, wissen nur wenige!

Flugbegleiter sind eigentlich nichts Anderes als „Sicherheitsbeauftragte.“ Pro 50 Passagiere muss ein solcher Sicherheitsbeauftragter an Bord sein, der im Notfall die Fluggäste evakuieren kann. Zum Glück müssen die Flugbegleiter ihre eigentlichen Aufgabe nur selten wahrnehmen, und so kümmern sie sich um viele andere Bereiche: Betreuung der Gäste beim Einsteigen, Erklärung und Vorführung der Sicherheitsinstruktionen, Austeilen von Zeitschriften, Speisen und Getränken, Passagierinformation und die Betreuung besonderer Personengruppen. Außerdem sind Flugbegleiter auch für den Zustand der Kabine verantwortlich.

Die Anforderung an angehende Flugbegleiter sind bei allen Fluglinien des deutschsprachigen Raums ähnlich und unterscheiden sich eigentlich nur ein wenig im Detail. Die wichtigsten Kriterien bei Austrian Airlines, Austrian Arrows, Aero Lloyd, Air Berlin, Condor, dba, Deutscher Lufthansa, Eurowings, Fly Niki, Germanwings, Hapag Lloyd, Intersky, Lauda Air, LTU und Swiss sind Altersgrenzen, Mindestgrößen, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse und Sprachkenntnisse.

Fast alle Fluglinien setzen ein Mindestalter von 18 bis 20 Jahren voraus, bei vielen Unternehmen gilt für Interessenten auch ein Höchstalter, das zumeist 35 oder 40 Jahre beträgt. Die Körpergröße sollte bei den meisten Fluglinien zwischen 160 und 180 cm bei Frauen und zwischen 170 und 185 cm bei Männern betragen, manchmal genügt auch schon eine Mindestgröße von 157 oder 158 cm bei Frauen.

Praktisch alle Fluglinien erwarten eine abgeschlossene Realschulausbildung (mittlere Reife) oder eine fertige Berufsausbildung, seltener wird ein Abitur (Matura) vorausgesetzt. Perfektes Deutsch und gutes Englisch gelten allgemein als Grundvoraussetzung, eine zweite Fremdsprache (vorzugsweise Französisch) ist zumeist von Vorteil.

Deutlicher noch unterscheiden sich die Kriterien für Bewerbungsschreiben zwischen den einzelnen Fluglinien. Während manche Linien ausschließlich auf die Internet-Bewerbung anhand eines vorgefertigten Fragebogens Wert legen, ziehen andere ein Anschreiben per Post vor. Die genauen Richtlinien sind den Websites der jeweiligen Fluglinien zu entnehmen, die am Ende des Artikels angeführt sind.

zwei stewards bedienen die gäste an board eines flugzeuges Als Reinhard May seine wohl berühmteste Ballade schrieb, setzte der leidenschaftliche Hobbypilot seiner Liebe zum Fliegen ein musikalisches Denkmal. Was er in diesem Evergreen deutscher Liedermacherkunst nicht besang, war die Arbeit an Bord eines Verkehrsflugzeuges. Und so stellt sich die Frage: Ist die Freiheit über den Wolken auch grenzenlos, wenn man als Flugbegleiter oder Koch arbeitet? Oder haben das Image und die Arbeitsbedingungen infolge der im gesamten Luftverkehr greifenden Sparmaßnahmen gelitten?

Immerhin zeichnet sich nach sechs verlustreichen Jahren bei den Fluggesellschaften allmählich eine Kehrtwende ab. Zwar rechnet man bei der International Air Transport Association (Iata) für 2006 weltweit noch einmal mit roten Zahlen, ist aber zuversichtlich, 2007 erstmals wieder in die Gewinnzone zu kommen. In Europa geht man davon aus, dass man schon für das Jahr 2005 schwarze Zahlen schreiben kann. Dies ist vor allem den drastischen Sparmaßnahmen bei vielen Fluggesellschaften zu verdanken – insbesondere in den führenden Luftverkehrsmärkten Nordamerika und Europa.

So hat die Produktivität der Mitarbeiter seit dem Jahr 2003 um 32 Prozent zugenommen. Die Kosten für das Personal machen nun in den USA durchschnittlich 38 Prozent, in Europa 30 und in Asien 20 Prozent der Gesamtkosten einer Fluglinie aus. Positives gibt es auch zum Thema Sicherheit zu vermelden – trotz der allgemeinen Terrorangst und fünf schwerer Flugzeugabstürze im Laufe des Jahres 2005 gilt es, eines zu bedenken: Generell ist das Fliegen viel sicherer geworden. Vor 60 Jahren wurden jährlich neun Millionen Passagiere befördert und man hatte rund 400 Tote pro Jahr zu beklagen. Auch im vergangenen Jahr forderte der Flugverkehr etwa 400 Todesopfer, die Zahl der Passagiere lag aber bei zwei Milliarden!

Das Tätigkeitsprofil des Flugbegleiters

Fluglinien bieten eine Vielzahl von Jobs an, von denen ein erheblicher Teil „auf dem Boden bleibt“. Wir wollen uns in diesem Artikel aber nicht mit dem Bodenpersonal beschäftigen, sondern mit jener Berufssparte, die tatsächlich „in die Luft geht“. Dies sind neben den Piloten vor allem die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen – es dürfte allgemein bekannt sein, dass die Bezeichnung „Stewardess“ bei uns nicht mehr gebräuchlich ist! Den Beruf Flugbegleiter gibt es bereits seit den Zwanzigerjahren, und wer schon einmal geflogen ist, kann sich ein Bild von den Aufgaben eines Flugbegleiters machen. Dass der Flugbegleiter den Passagieren den Flug so angenehm wie möglich machen soll, ist bekannt, dass seine Hauptaufgabe aber darin liegt, die Befolgung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten, wissen nur wenige!

Flugbegleiter sind eigentlich nichts Anderes als „Sicherheitsbeauftragte.“ Pro 50 Passagiere muss ein solcher Sicherheitsbeauftragter an Bord sein, der im Notfall die Fluggäste evakuieren kann. Zum Glück müssen die Flugbegleiter ihre eigentlichen Aufgabe nur selten wahrnehmen, und so kümmern sie sich um viele andere Bereiche: Betreuung der Gäste beim Einsteigen, Erklärung und Vorführung der Sicherheitsinstruktionen, Austeilen von Zeitschriften, Speisen und Getränken, Passagierinformation und die Betreuung besonderer Personengruppen. Außerdem sind Flugbegleiter auch für den Zustand der Kabine verantwortlich.

Die Anforderung an angehende Flugbegleiter sind bei allen Fluglinien des deutschsprachigen Raums ähnlich und unterscheiden sich eigentlich nur ein wenig im Detail. Die wichtigsten Kriterien bei Austrian Airlines, Austrian Arrows, Aero Lloyd, Air Berlin, Condor, dba, Deutscher Lufthansa, Eurowings, Fly Niki, Germanwings, Hapag Lloyd, Intersky, Lauda Air, LTU und Swiss sind Altersgrenzen, Mindestgrößen, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse und Sprachkenntnisse.

Fast alle Fluglinien setzen ein Mindestalter von 18 bis 20 Jahren voraus, bei vielen Unternehmen gilt für Interessenten auch ein Höchstalter, das zumeist 35 oder 40 Jahre beträgt. Die Körpergröße sollte bei den meisten Fluglinien zwischen 160 und 180 cm bei Frauen und zwischen 170 und 185 cm bei Männern betragen, manchmal genügt auch schon eine Mindestgröße von 157 oder 158 cm bei Frauen.

Praktisch alle Fluglinien erwarten eine abgeschlossene Realschulausbildung (mittlere Reife) oder eine fertige Berufsausbildung, seltener wird ein Abitur (Matura) vorausgesetzt. Perfektes Deutsch und gutes Englisch gelten allgemein als Grundvoraussetzung, eine zweite Fremdsprache (vorzugsweise Französisch) ist zumeist von Vorteil.

Deutlicher noch unterscheiden sich die Kriterien für Bewerbungsschreiben zwischen den einzelnen Fluglinien. Während manche Linien ausschließlich auf die Internet-Bewerbung anhand eines vorgefertigten Fragebogens Wert legen, ziehen andere ein Anschreiben per Post vor. Die genauen Richtlinien sind den Websites der jeweiligen Fluglinien zu entnehmen, die am Ende des Artikels angeführt sind.

Die Ausbildung zum Flugbegleiter

die crew der austrian airlines posiert in uniform für ein foto vor einem flugzeugDie Ausbildung zum Flugbegleiter und zur Flugbegleiterin erfolgt bei allen Fluglinien betriebsintern und umfasst ein umfangreiches Basistraining mit einer Dauer von durchschnittlich acht bis zehn Wochen sowie ein Training an Bord mit einer Dauer von durchschnittlich sechs Monaten. Auch die Inhalte der Ausbildung sind bei den einzelnen Fluglinien im deutschen Sprachraum weitgehend identisch. Der Basiskurs erfolgt auf Kurz- oder Mittelstreckenmaschinen und umfasst alles zum Thema Sicherheit (Erste Hilfe, Feuerbekämpfung, Evakuierung eines Flugzeuges) und zum Thema Service und Kundenkontakt (Servicerichtlinien, Produktwissen, Umgang mit unterschiedlichen Kulturen, Konfliktmanagement). Anschließend erfolgt eine regelmäßige praxisnahe Weiterbildung, in welcher der angehende Flugbegleiter bereits eigenständig für eine Arbeitsposition an Bord verantwortlich ist. Manchmal folgt noch ein ergänzender Workshop, und dann ist die Ausbildung zum Flugbegleiter abgeschlossen.

Mag. Livia Dandrea-Böhm von der Austrian Airlines Group: „Die Kosten für die Ausbildung tragen die Austrian Airlines. Der Theoriekurs dauert min-des-tens vier Wochen, in denen das gesetzlich vor-ge-schriebene Sicherheits-Trai-ning ent-halten ist. Nach dem erfolg-reich abgeschlossenen Kurs sind die behördlichen Auflagen zur Tätigkeit als Besatzungsmitglied erfüllt. Man hat dann einen Probemonat, dann fünf Monate in einem befristeten Dienstverhältnis und anschließend geht dieses in ein unbefristetes Dienstverhältnis über. Es gibt aber auch Saisonflugbegleiter, die in den Ferienmonaten, also von Juni bis September zum Einsatz kommen.“

Die Aufstiegsmöglichkeiten eines Flugbegleiters sind je nach Art und Größe der Fluglinie unterschiedlich. Bei den Austrian Airlines fängt man als Supernumerary Flugbegleiter mit einer Eingewöhnungsphase von acht Flügen an. Dann ist man Junior Flugbegleiter in einer zwei- bis sechsmonatigen Ausbildungsphase und danach fertiger Junior Flugbegleiter. Nach drei Jahren Praxis kann man eine Diplomprüfung ablegen und sich um die Stelle eines Senior Flugbegleiters bewerben, der Kabinenchef auf Kurzstreckenflügen ist. Über diesem liegt in der Hierarchie dann noch die Position des Pursers, der Kabinenchef auf Langstreckenflügen ist und nicht nur für die Flugbegleiter, sondern auch für das gesamte Entertainment verantwortlich ist.

Das Einstiegsgehalt eines Flugbegleiters oder einer Flugbegleiterin liegt bei den Austrian Airlines bei EUR 1.150,- brutto (ca. EUR 920,- netto) pro Monat, ein Senior Flugbegleiter kommt schon auf wenigstens EUR 1.770,- brutto (ca. EUR 1.230,- netto) pro Monat, ein Purser sogar auf mindestens EUR 1.900,- brutto (ca. 1.300,- netto) plus einer Zulage von EUR 227,- pro Monat. In allen drei Fällen kommen Provisionen für den Bordverkauf von Zollfreiwaren sowie Diäten hinzu, die von Destination und Aufenthaltsdauer abhängig sind. Mag. Dandrea-Böhm: „Im Gegensatz zu vielen anderen Fluglinien gibt es bei der Austrian Airlines Group keine Altersbegrenzung für die Ausübung der Tätigkeit als Flugbegleiter.

Man kann auch durchaus jenseits der 50 als Flugbegleiter arbeiten. Wenn man ein gewisses Alter überschritten hat, hat man aber die Möglichkeit, auf Wunsch in kombinierte Funktionen zu wechseln, in denen man nur noch zum Teil fliegt und zum anderen Teil Tätigkeiten am Boden ausübt – im Servicecenter oder als Trainer beispielsweise. Will man in einem gewissen Alter ganz aufhören, so kann man sich auch einen Teil der Abfertigung auszahlen lassen. Bei uns sind aber ältere Flugbegleiter durchaus erwünscht und auch im Einsatz.“

Der Dienst als Flugbegleiter

Wie sieht nun der durchschnittliche Arbeitstag eines Flugbegleiters aus? Mindestens eine Stunde vor dem Flug trifft sich die Crew zum Briefing, um Flugzeit, Wetterbedingungen, Serviceablauf und Notfallmaßnahmen zu besprechen. An Bord wird kontrolliert, ob das Notfall-Equipment vollständig vorhanden ist, die Speisen und Getränke korrekt beladen wurden sowie Kissen und Decken verfügbar sind. Dann werden die Passagiere begrüßt und versorgt: Ist jeder mit seinem Sitzplatz zufrieden? Verstaut niemand sein Handgepäck in der Notausgangsreihe? Das kann anstrengend sein, doch auch bei fünf Flügen pro Tag sollte man noch lächeln können! Nachdem sich die Passagiere über die Sicherheitsvorführung amüsiert haben, geht es dann zur Startbahn.

Beim Erreichen der Reiseflughöhe schaltet der Kapitän die Anschnallzeichen aus, sofern es keine Turbulenzen gibt. Dann geht es mit dem Servieren los – und das kann je nach Flugdauer und Mentalität der Passagiere mehr oder weniger anstrengend sein. Gibt es keine medizinischen Notfälle und Beschwerden, so geht es recht gemütlich zu. Auf Langstreckenflügen kommt dann der Zeitpunkt für den Bordverkauf der Duty-Free-Waren, später gibt es wieder Mahlzeiten und Snacks, dazwischen immer wieder Fragen und Anliegen einzelner Passagiere.

Schließlich werden Tabletts und Kopfhörer eingesammelt, das Anschnallen überprüft und die Passagiere nach der Landung verabschiedet. Bei Kurzstreckenflügen wartet man meist nur, bis die Maschine gewartet, aufgetankt und neu beladen ist – und das Spiel beginnt von vorne. Bei Interkontinentalflügen gibt es vorgeschriebene Ruhezeiten, die von Flugdauer und Zeitverschiebung abhängen. Fliegt die Airline gewisse Ziele nicht täglich an, so hat man ein paar Tage am anderen Ende der Welt frei und bekommt das Hotel und Spesen von der Fluggesellschaft bezahlt!

Ein wenig anders geht es bei der JETALLIANCE Gruppe mit Sitz in Oberwaltersdorf bei Wien zu, die Österreichs größtes und eines der weltweit führenden Bedarfsflugunternehmen ist. Die Flotte umfasst mehr als 35 Businessjets – von der Cessna Citation bis hin zur Gulfstream, die von Unternehmen oder Privatkunden gechartert werden können. Das Team aus Piloten und Flugbegleitern ist nach höchsten Standards ausgebildet und wird von einem perfekt ausgerüsteten Operationsteam und einer hoch motivierten Verkaufsmannschaft unterstützt. Die Bewerbungsanforderungen unterscheiden sich von jenen anderen Fluglinien vor allem dadurch, dass angesichts der zumeist deutlich kleineren Flugzeuge nicht Mindestgrößen, sondern eine Maximalgröße von 170 cm gefordert ist!

Iris Götz von JETAlliance: „Da wir unter anderem viele hochrangige Persönlichkeiten zu unseren Kunden zählen, unterscheidet sich die Arbeit einer Flugbegleiterin bei uns mitunter von jener bei einer normalen Fluglinie. Unsere VIP-Kunden sind zumeist extrem hohe Standards gewohnt und haben bisweilen besondere Wünsche und Ansprüche. Daher müssen unsere Flugbegleiterinnen besonders flexibel sein und auch das scheinbar Unmögliche möglich machen. Dafür genießen sie aber auch das Privileg, in einer ganz besonderen Atmosphäre tätig zu sein!“

Die fliegenden Köche

der Koch sitzt in Uniform in der Flugzeugturbine Doch nicht nur Piloten und Flugbegleiter arbeiten über den Wolken – auch Köche sind dort zu finden. Die „fliegenden Köche“ von Do&Co Airline findet man in der Business-Class auf allen Linien-Langstreckenflügen der Lauda Air. Sie bereiten für die Fluggäste die Menüs frisch an Bord zu und haben dafür schon zahlreiche internationale Auszeichnungen erhalten – in den letzten acht Jahren waren es mehr als 50, darunter dreimal „IFCA Gold“, viermal „Airline des Jahres“, sechsmal „Bestes Service Langstrecke“, viermal „Bestes Service Kurzstrecke“ und zehnmal „Bestes Service Charter“. Weltweit ist Do&Co der einzige Airline-Caterer, der aus der Spitzengastronomie kommt und über Gourmetküchen in New York, Miami, London, Mailand, Berlin, Frankfurt, München, Salzburg und Wien verfügt. Do&Co Airline Catering entwickelte ein bislang einzigartiges Gesamtservice-Konzept, das nicht nur die Qualität der Bordmenüs gewährleistet, sondern auch für Menü- und Serviceablauf, Art der Präsentation und Schulung des Bordpersonals sorgt.

Will man ein „fliegender Koch“ werden, so muss man eine abgeschlossene Kochausbildung sowie zwei bis drei Jahre Berufserfahrung haben und über gute Englischkenntnisse verfügen. Wird man ins Team aufgenommen, so macht man sich in einer Grundschulung mit der Materie vertraut und stellt seine Belastbarkeit unter Beweis. Daran schließt eine dreiwöchige Schulung an, die zunächst am Boden in der exakten Kopie einer Flugzeugküche und danach im Flugzeug in Begleitung eines erfahrenen Mitarbeiters erfolgt. Erst danach ist man ein echter „fliegender Koch“ und darf allein im Flugzeug arbeiten.

Christian Reisenegger ist Leiter der fliegenden Köche: „Im Normalfall sind die Dienstzeiten und Aufenthaltszeiten in Übersee mit jenen der Flugbegleiter vergleichbar. Nur in Ausnahmefällen – wenn also etwa ein Grand Prix oder eine Menüpräsentation vor Ort stattfindet – werden die fliegenden Köche auch dort eingesetzt. Den Einkauf am Zielort erledigt nicht der fliegende Koch, sondern ein lokaler Vertrags-Caterer – dem Koch würde die Zeit fehlen. Das Grundgehalt entspricht am Anfang dem österreichischen Kollektivvertrag plus Überstundenpauschale und Diäten, die pro Tag Aufenthalt zwischen EUR 35,- und 55,- betragen, und das Hotelzimmer wird vom Unternehmen gestellt – man verdient also ganz gut…“

Da die meisten Fluglinien 365 Tage im Jahr rund um die Uhr fliegen, gibt es für Flugbegleiter und fliegende Köche keine Feiertage oder geregelten Arbeitszeiten. Für Flugbegleiter sind 12 Stunden Arbeit bei fünf Flügen an einem Tag durchaus normal, pro Monat hat man rund 70-90 Stunden Flugzeit. Hat man monatlich mehr als zwei Wochenenden sowie Weihnachten, Ostern oder Silvester frei, so hat man Glück. Hinzu kommen die körperliche Belastung durch das Schieben der schweren Essens- und Getränkewagen und der niedrigen Luftdruck in der Kabine – und der Kampf mit der Zeitverschiebung auf der Langstrecke. Und dennoch: In welchem anderen Beruf sieht man so viel von der Welt, bekommt dort oftmals ein paar Tage frei und hat durchschnittlich 40 statt der zumeist üblichen 25 Tage Urlaub pro Jahr?

Nützliche Adressen:

www.flycity.de
www.cabin-crews.de
www.austrianaviation.net
www.airberlin.com
www.austrianairlines.co.at
www.condor.com
www.flydba.com
www.eurowings.de
www.flyniki.com
www37.germanwings.com
www.hapagfly.com
www.laudaair.com
www.ltu.de
www.lufthansa.com
www.swiss.com
www.jetalliance.at

Bewerbungen fliegende Köche:

Internet: www.doco.com
E-Mail: personell@doco.com

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