Immer mehr Skiorte mit Alkoholverbot – Jetzt auch Sölden

Mit der Wintersaison ziehen auch feierwütige Touristen wieder in die Skiorte ein. Um für Sicherheit und Ruhe zu sorgen, verbietet auch Sölden jetzt Alkohol auf öffentlichen Plätzen.
November 18, 2025 | Text: Redaktion | Fotos: Shutterstock

Skifahren und Alkohol – das gehört bekanntlich zusammen wie Topf und Deckel. Zur Hochsaison bringt die Kombination aber viel zu oft Gemüter zum Überbrodeln. Mit einem neuen Alkoholverbot will der Bürgermeister von Sölden ab 1. Dezember die Flamme kleiner drehen.

Sölden bei Nacht
Das Söldner Bermudadreieck wird alkoholfrei – Foto: Ötztal Tourismus, Tobias Siegele

Skifahren und Alkohol – das gehört bekanntlich zusammen wie Topf und Deckel. Zur Hochsaison bringt die Kombination aber viel zu oft Gemüter zum Überbrodeln. Mit einem neuen Alkoholverbot will der Bürgermeister von Sölden ab 1. Dezember die Flamme kleiner drehen.

Sölden bei Nacht
Das Söldner Bermudadreieck wird alkoholfrei – Foto: Ötztal Tourismus, Tobias Siegele

Die Sölder Dorfstraße – das sogenannte Bermudadreieck – und angrenzende Bereiche werden zur alkoholfreien Zone. Das heißt, der Alkoholkonsum im Freien und auch das Mitführen offener Flaschen oder Becher ist dann untersagt. Der Konsum in Lokalen oder bei Veranstaltungen bleibt erlaubt.

Die im Herbst beschlossenen Maßnahme soll “das Zusammenleben im Ortszentrum stärken”, heißt es von der Gemeinde. Vor allem sollen nächtliche Ruhestörungen eingebremst werden. Außerdem sollen Straßen wieder sauberer werden: Scherben, Speisereste oder weggeworfene Becher sind Einheimischen seit langem ein Ärgernis.

In anderen Tiroler Gemeinden gibt es schon länger ein solches Alkoholverbot, wie etwa in St. Anton am Arlberg seit 2007. Ob es den gewünschten Effekt erzielt hat? Man habe “zumindest ein Instrument, mit dem man ein wenig eingreifen kann”, sagte Bürgermeister Helmut Mall dem ORF. Trotzdem gebe es weiterhin Probleme mit alkoholisierten Gästen.

Das Verbot wird durch gemeindeeigene Ordnerdienste kontrolliert. Das Ziel sei Bewusstseinsbildung, nicht Strafe – deshalb soll es im Einzelfall keine sofortigen Strafen geben. Wiederholungstäter erwartet jedoch eine Buße von bis zu 2000 Euro.

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