DEHOGA und IHA fordern Corona-Nothilfeprogramm für das Gastgewerbe

Dehoga Bundesverband und Hotelverband Deutschland fordern von der Bundesregierung ein eigenes Hilfsprogramm für die von der Corona-Krise gebeutelte Gastronomie und Hotellerie.
März 25, 2020 | Fotos: DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann

 

Hier geht’s zum Coronavirus Gastro-Live-Ticker!

Deutschlands Restaurants und Hotels fordern ein Corona-Nothilfeprogramm für das Gastgewerbe.

«Befürchten, dass Hilfen in unserer Branche nicht greifen werden.»

«Die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind entweder für sehr große Unternehmen oder sehr kleine Wirtschaftseinheiten konzipiert und tragen den Besonderheiten im mittelständisch geprägten Gastgewerbe nicht hinreichend Rechnung. Wir befürchten daher, dass die Hilfen in unserer Branche nicht greifen werden», erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und mahnt Nachbesserungen an.

Man habe sich daher am Dienstag in einem gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland verfassten Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die zuständigen Bundesminister gewandt, so Zöllick. Man wolle damit laut Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erreichen, dass die verlautbarte Zielsetzung der Regierung, das kein Unternehmen und kein Job in der Krise verloren gehe, auch für die Gastronomie und Hotellerie gelte.

Aus Sicht von DEHOGA und IHA müsse bei mehreren Maßnahmen im Sinne eines gastgewerblichen Nothilfeprogramms dringend nachgebessert werden. Hier die konkreten Forderungen von DEHOGA und IHA, die in einer Aussendung veröffentlicht wurden:

Mieten und Pachten

«Der Entwurf der vertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sieht eine Aussetzung der Pflicht zur Zahlung von Mieten und Pachten vor. Das ist aber lediglich eine Stundung und hilft den Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie nicht, da anders als in fast allen Wirtschaftsbereichen Umsätze im Gastgewerbe nicht nachgeholt werden können. Deshalb sollte im Gesetz eine explizite Formulierung dahingehend aufgenommen werden, dass bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage für Pacht- und Mietverhältnisse ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Parteien zu suchen ist, z.B. eine hälftige Lastenteilung.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollte ausdrücklich auch Unternehmen mit weniger als 43 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz und weniger als 249 Arbeitnehmer zugänglich sein. Er sollte zur Stabilisierung der Vertragsverhältnisse explizit auch für die Abdeckung von Miet- und Pachtzahlungen in Form verlorener Zuschüsse offenstehen.

Liquiditätshilfemaßnahmen

Die über die Hausbanken konstruierten Liquiditätshilfemaßnahmen von Bund und Ländern drohen bei einer Vielzahl der gastgewerblichen Betriebe aufgrund der Bearbeitungsengpässe der Banken, der Pflicht zur Prüfung der Fortführungsaussichten und des schlechten allgemeinen Branchenratings nicht zu wirken. Es müssen daher die bankenaufsichtsrechtlichen Regeln (Basel I – III) temporär ausgesetzt werden und eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100 Prozent vorgesehen werden. Das EU-Beihilferecht ist insofern noch einmal kurzfristig anzupassen.

Kurzarbeitergeld

Den erheblichen Folgen der Engpässe in der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld auf die massiv angespannte Liquidität gastgewerblicher Unternehmen sollten umgehend durch die Gewährleistung unbürokratischer Abschlagszahlungen schon Ende März/Anfang April entgegengewirkt werden. Das wäre ein effektiver Beitrag zur Schadensbegrenzung.

Eine Einbeziehung der Auszubildenden in das Kurzarbeitergeld vom ersten Tag an sollte schnell und pragmatisch ermöglicht werden. Auch angesichts des erheblichen kurzfristigen Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel und der Landwirtschaft, sollte unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine anrechnungsfreie Nebentätigkeit trotz Kurzarbeitergeldbezug pauschal zwecks Nothilfe gestattet werden.»

Infektionsschutzgesetz

Die Bundesregierung sollte eine Klarstellung im Infektionsschutzgesetz vornehmen, dass bei Vorliegen einer Allgemeinverfügung zur Schließung von Betrieben oder erheblichen Einschränkung deren Geschäftsbetriebs ein Schadensersatzanspruch (mit Rückwirkung) zusteht.

Ohne die genannten Korrekturen drohen gastgewerbliche Betriebe laut Zöllick und Lindner durch das Raster der staatlichen Hilfsprogramme zu fallen. Auch mit Blick auf die Kleinstunternehmen und die vorgesehenen Sofortmaßnahmen sei man skeptisch, ob diese ausreichend sind.

«Die von uns vorgeschlagenen Nachbesserungen müssen daher noch im Laufe dieser Woche unbedingt auf den Weg gebracht werden, um irreparablen Schaden von den Unternehmern und Beschäftigten in Hotellerie in Gastronomie abzuwenden,» fordern Guido Zöllick und Otto Lindner.

Top Arbeitgeber


KOSTENLOS MEMBER WERDEN
UND UNZÄHLIGE VORTEILE genießen

  • Insights aus der Gastro-Szene, ganz ohne Bullshit.
  • Personalisierte Jobvorschläge & die besten Jobs aus der ganzen Welt
  • Alle Online-Artikel lesen & Zugriff auf das Rolling Pin-Archiv
  • VIP-Einladungen zu ROLLING PIN-Events und vieles mehr…